Wenn Sie aus einem anderen Studiengang oder von einer anderen Hochschule in einen Studiengang am Institut für Politikwissenschaft wecheln oder aus einem Auslandsstudium zurückkehren, können Sie sich bisherige Studienleistungen anerkennen und gegebenenfalls in ein höheres Fachsemester einstufen lassen. Unten finden Sie außerdem eine Liste von Entscheidungen des Prüfungsausschusses zu speziellen Anrechnungsfragen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Detaillierte Ansicht der Typenhebel einer alten Schreibmaschine, mit der WWW. auf ein weißes Blatt Papier geschrieben wurde.
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Einstufung in ein höheres Fachsemester

Sie haben an einer anderen Hochschule bereits Politikwissenschaft oder ein äquivalentes Lehramtsfach studiert und Leistungen erbracht und möchten sich in einen der Studiengänge des Instituts immatrikulieren? Oder: Sie möchten Ihr Bachelorstudium um den BA Politikwissenschaft erweitern (Doppelbachelor)? Dann können Sie sich unter Umständen auf ein höheres Fachsemester bewerben. Zuvor jedoch muss der Prüfungsausschuss eruieren, in welchem Umfang frühere Studienleistungen anrechenbar sind. Auf dieser Grundlage erhalten Sie den sogenannten Anrechnungsbescheid, also die Einstufung. Reichen Sie dazu persönlich oder per eMail eine Notenübersicht (sowie gegebenenfalls eine Auflistung noch nicht vollständig absolvierter Module) beim Studienfachberater ein. Die Bewerbung im AlmaWeb nehmen Sie unbedingt erst dann vor, wenn Sie den Bescheid bekommen haben.

Konkrete Modulanrechnung

Sollten Sie sich erfolgreich eingeschrieben haben bzw. aus einem Auslandsstudium zurückgekehrt sein, kann der Prüfungsausschuss die konkrete Modulanrechnung vornehmen. Auch hierzu reichen Sie eine Notenübersicht (oder: Transcriptof Records) beim Studienfachberater ein. Er bereitet die Anerkennung vor. Nach der Bestätigung durch den Prüfungsausschuss können die anerkannten Leistungen im Prüfungsamt verbucht werden.

Wann sind Module äquivalent?

Im Auslandsstudium oder an einer anderen deutschen Hochschule abgeschlossene Module können als Module im Kernfach anerkannt werden, wenn sie

  • einen entsprechenden Umfang (Leistungspunkte / ECTS credits sowie Prüfungsleistungen) aufweisen sowie
  • inhaltlich vergleichbar sind.

Kleinere Kurse können unter bestimmten Bedingungen auch zu größeren Modulen „zusammengebaut“ werden. Module ohne inhaltliche Äquivalenz zu Modulen der UL lassen sich auch unter ihrem originalen Titel als „Anerkannte Leistung“ im Wahlbereich oder SQ-Bereich des BA Politikwissenschaft verbuchen.

Der Masterstudiengang Politikwissenschaft beinhaltet ein Modulfenster, in dem im Ausland erbrachte Leistungen im Umfang von 20 Leistungspunkten verbucht werden können, sofern sie einen inhaltlichen Bezug zum Studiengang aufweisen.

Anrechnungsfragen

Benotete Module aus dem Schlüsselqualifikationsbereich der Universität Leipzig sind im Umfang von 20 Leistungspunkten für den Wahlbereich anrechenbar. Module aus dem Wahlbereich sind im Umfang von 10 Leistungspunkten im SQ-Bereich anrechenbar. (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 17.04.2019)

EIN Modul des Sprachenzentrums der Universität Leipzig kann ohne Antrag an den Prüfungsausschuss im Wahlbereich oder SQ-Bereich (BA) bzw. im Wahlpflichtbereich (MA) angerechnet werden. Ausnahme sind Englisch-Module auf dem Niveau B2 oder darunter. (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 24.11.2010/17.04.2019)

Weiterführende Links

Bewerbung auf höhere Fachsemester

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Studierendensekretariat

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Prüfungsamt

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