Fachspezifische Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Journalismus sind journalistische Vorkenntnisse aus einem vorherigen Studium oder aus der Praxis. Leistungspunkte und Praktikumszeiten können beliebeig kombiniert werden.

Informationen zu den journalistischen ­Vorkenntnissen

Fachspezifische Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Journalismus sind journalistische Vorkenntnisse. Diese Kenntnisse können erworben worden sein

  • in einem Hochschulstudium im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten oder
  • durch Praktika in einer Redaktion eines Medienunternehmens oder einer journalistischen Aus- und Weiterbildung von mindestens sechs Monaten Dauer (auf eine Vollzeittätigkeit bezogener Zeitwert).

Eine beliebige Kombination von Leistungspunkten aus einem Studium und von Zeiten aus Praktika ist möglich (Beispiele siehe unten). Zu Ihrer Orientierung: Dabei entspricht 1 Kalendertag etwa 0,165 Leistungspunkten bzw. 1 Leistungspunkt ungefähr 6,1 Kalendertagen. Die Umrechnung nehmen wir vor.

Reichen Sie unbedingt Nachweise über alle journalistischen Vorkenntnisse ein, die Sie möglicherweise über das geforderte Minimum erworben haben. Erstens kann es sein, dass wir bestimmte Zeiten nicht anerkennen, weil sie nicht unserer Definition (siehe unten) entsprechen.

Zweitens ist die Passfähigkeit der praktischen journalistischen Vorkenntnisse für die Ausbildungsziele des Masterstudiengangs ein wichtiges Auswahlkriterium im Auswahlverfahren (25% der Gesamtpunktzahl im Ranking der Bewerber). Dabei nehmen wir eine Bewertung auf Basis folgender Kriterien vor:

  • Kenntnisse der journalistischen Informationsbeschaffung und -verarbeitung sowie der journalistischen Darstellungsformen
  • Eigenständigkeit der journalistischen Tätigkeit
  • Vielfältigkeit und Intensität der journalistischen Tätigkeiten
  • Art der Redaktion bzw. des Medienunternehmens
  • Beurteilung der Arbeitsleistungen

Wir empfehlen, darauf zu achten, dass Ihre Nachweise bzw. Arbeitszeugnisse auf diese Aspekte Bezug nehmen.

Bewerberinnen und Bewerber, die das Bachelor-Wahlfach Hörfunk (künftig: Crossmedia-Journalismus) an der Universität Leipzig (30 Leistungspunkt) absolviert haben, erfüllen die fachspezifischen Zugangsvoraussetzung ohne weitere Prüfung automatisch. Dabei werden im Auswahlverfahren von den o.g. Auswahlkriterien bis auf die Beurteilung der Arbeitsleistungen alle anderen vier Kriterien jeweils mit der höchsten Punktzahl bewertet. Die Beurteilung der Arbeitsleistung erfolgt auf Basis der drei erworbenen Modulnoten.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die Leistungspunkte für journalistische Inhalte im Bachelorstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft der Universität Leipzig erworben haben, gilt dies analog.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein journalistisches Volontariat entsprechend des Ausbildungsziels des Studiengangs absolviert haben, gilt dies ebenfalls analog; die Beurteilung der Arbeitsleistung erfolgt auf Basis des Volontariatszeugnisses.

Journalistische Vorkenntnisse, die Sie in einem Studium erworben haben, weisen Sie bitte über das Zeugnis über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (einschließlich Transcripts of Records und Diploma Supplement sowie der Modulbeschreibungen) nach.

Journalistische Vorkenntnisse, die Sie in Praktika erworben haben, weisen Sie bitte über Arbeits- bzw. Praktikumszeugnisse nach.

Sollten Sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch nicht alle geforderten journalistischen Vorkenntnisse erworben haben, genügt ein Nachweis darüber, dass diese bis zum Beginn des Masterstudiums erbracht werden können (z.B. Praktikumsvertrag). Bitte beachten Sie aber, dass im Auswahlverfahren die Passfähigkeit der praktischen journalistischen Vorkenntnisse für die Ausbildungsziele des Masterstudiengangs auf Basis der o.g. fünf Kriterien bewertet wird. Hier können selbstredend nur bereits vorliegende und keine künftigen, noch nicht erworbenen Vorkenntnisse bewertet werden.

Es müssen praktische journalistische Vorkenntnisse nachgewiesen werden, die es erlauben weitgehend selbstständig journalistisch zu arbeiten. Dazu müssen Kenntnisse der journalistischen Informationsbeschaffung und -verarbeitung sowie der journalistischen Darstellungsformen vorhanden sein.

Diese Kenntnisse können in einem Hochschulstudium im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten (LP) oder durch Praktika in einer Redaktion eines Medienunternehmens oder einer journalistischen Aus- und Weiterbildung erworben worden sein.

Als journalistisches Praktikum wird ein Praktikum, eine Hospitanz, eine feste oder freie Mitarbeit oder ein Volontariat bei einem redaktionellen Medium (Tages- und Wochenzeitung, Zeitschrift, Hörfunk, Fernsehen, Nachrichtenagentur, professionelles Online-Medium oder Produktionsfirma) verstanden, das aktuelle publizistische Informationen an die Allgemeinheit verbreitet (universelle Themen oder themenspezifische Spezialisierung, insbesondere Politik, Wirtschaft, Kultur oder Lokales). Während des Praktikums müssen selbst journalistische Inhalte (z.B. Artikel, Hörfunk- oder Fernsehbeiträge) produziert oder inhaltlich an deren Herstellung mitgewirkt worden sein.

Tätigkeiten als freier Mitarbeiter sowie Praktikumszeiten bei Hochschulradios, studentischen Medien sowie Bürger- bzw. Ausbildungsradios/-kanälen werden anerkannt, maximal aber jeweils nur 3 Monate.

Nicht anerkannt werden Praktika aus den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Public Relations, Werbung oder Marketing.

  • 10 LP journalistisches Studium + 4 Monate Praktika*
  • 10 LP journalistisches Studium + 3 Monate freie Mitarbeit (maximal) + 1 Monat Praktika*
  • 10 LP journalistisches Studium + 2 Monate journalistische Aus- und Weiterbildung + 2 Monat Praktika*
  • 20 LP journalistisches Studium + 2 Monate Praktika*
  • 3 Monate freie Mitarbeit (maximal) + 3 Monate Praktika*
  • 3 Monate Hochschulradio (maximal) + 3 Monate Praktika*

* bei einer oder mehreren Redaktionen bzw. ein durchgehender oder mehrere Zeiträume