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Förderung seit 2011

DFG-Sonderfor­schungs­bereich TRR 102 „Polymere unter Zwangsbedingungen: eingeschränkte und kontrollierte molekulare Ordnung und Beweglichkeit“

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DFG-Sonderforschungs­bereich TRR 102

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Informationen zu den Prüfungen

Aus organisatorischen Gründen melden Sie sich an unserer Fakultät mit der Anmeldung zu einem Modul gleichzeitig für die Prüfung und die Wiederholungsprüfung an.

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben und sich nicht fristgerecht vom Modul und den Prüfungen abmelden, ist der jeweils erste Prüfungstermin im Semester bindend. Bis vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit können Sie sich vom Modul und den Prüfungen abmelden. Eine Abmeldung danach ist nur über einen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.

Wenn Sie ohne wichtigen Grund nicht zu einer Prüfung erscheinen, wird diese mit der Note 5,0 bewertet.

1. Wiederholungsprüfung

Wenn Sie die erste Prüfung nicht bestanden haben, können Sie sich von der Wiederholungsprüfung im selben Semester bis zwei Wochen vor dieser im Studienbüro abmelden.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine nicht bestandene Prüfung nur innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuchs wiederholen können.

2. Wiederholungsprüfung

Wenn Sie eine zweite Wiederholungsprüfung ablegen müssen, stellen Sie einen Antrag an den für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss. Stimmt dieser Ihrem Antrag zu, können Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin wiederholen.

Wichtig: Wenn Sie in diesem Semester eine zweite Wiederholungsprüfung ablegen müssen und diese noch nicht beantragt haben, tun Sie dies unverzüglich. Ohne diesen Antrag können Sie nicht an den Prüfungen teilnehmen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie die Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres ablegen müssen.

Im Krankheitsfall

Sie sind krank und können nicht an einer Prüfung teilnehmen? Bitte reichen Sie das Formular zur Erläuterung der Arbeitsunfähigkeit zusammen mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original unverzüglich im Studienbüro ein. Beides muss spätestens innerhalb von 3 Tagen vorliegen. Sie können die Unterlagen im Studienbüro abgeben, in den Briefkasten des Studienbüros einwerfen oder per Post schicken.

Bitte informieren Sie auch kurz die Prüferin/den Prüfer oder die modulverantwortliche Person. 

Hinweise zur Antragstellung an den Prüfungsausschuss

 

Bitte reichen Sie Ihren Antrag an den für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss rechtzeitig vor den Sitzungen im Studienbüro ein. Folgende Angaben dürfen hierbei nicht fehlen:
 

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Matrikelnummer
  • Studiengang
  • Fachsemester und Immatrikulationsjahr
  • studentische E-Mail-Adresse


Aus rechtlichen Gründen müssen alle Anträge unterschrieben werden. 

Noch eine Infobox

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Andrea Kramer

Mitarbeiterin Projekt-/Forschungsmanagement

Molekulare Nanophotonik
Institutsgebäude
Linnéstraße 5, Raum 324
04103 Leipzig

Telefon: +49 341 97-32654
Telefax: +49 341 97-32598