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Maßnahmen bzgl. Prüfungsleistungen im Wintersemester 2020/21 und Informationen zu den Lehrveranstaltungen im neuen Jahr.

Liebe Studierende,

trotz der zahlreichen Einschränkungen und teils dramatischen Veränderungen, die die Corona-Pandemie für die universitären Lehrveranstaltungen, aber auch das Leben jenseits der Universität bedeutet, möchten wir Sie ermutigen, das Studium nach Ihren Möglichkeiten fortzuführen. Dazu haben der Prorektor für Lehre und Studium, die Studiendekane und das Institut auch in diesem Semester eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die es Ihnen erleichtern sollen, Prüfungsleistungen abzulegen:

  • Die Abgabefrist für Hausarbeiten wird im Wintersemester 2020/21 pauschal um einen Monat auf den 30.04.2021 verlängert.
  • Die Abgabe von Abschlussarbeiten wurde pauschal um vier Wochen verlängert. Diese Regelung betrifft sowohl Arbeiten, die im Winter abgegeben, als auch solche, die im Winter angemeldet werden.
  • Über diese pauschale Verlängerung der Abgabefristen hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, mit den Lehrenden bzw. Betreuer/innen individuelle Lösungen zu finden, die Ihrer besonderen Situation gerecht werden. Bitten wenden Sie sich dazu direkt an Ihre Betreuer/innen.
  • Nicht bestandene Prüfungsleistungen werden nicht gezählt. Mit der Note 5 oder „nicht bestanden“ gewertete Prüfungsleistungen zählen nicht als erster Prüfungsversuch. D.h. Sie haben trotz nicht bestandener Prüfung weiterhin zwei Prüfungsversuche. Das gilt auch für Prüfungen, die ohne Entschuldigung nicht angetreten werden, sowie abgebrochene Prüfungsversuche.
  • Praktika, die aufgrund der Umstände nicht vollständig absolviert werden konnten, können nach Rücksprache mit der Praktikumsbeauftragten trotzdem anerkannt werden.
  • Schließlich besteht die Möglichkeit, das gesamte Wintersemester 2020/21 nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen. Entsprechende Anträge können allerdings erst (frühestens) ab dem 01. April 2021 gestellt werden.

Die Lehrveranstaltungen am Institut werden im neuen Jahr erst ab dem 11.01.2021 fortgesetzt. Bitte informieren Sie sich über aktuelle Regelungen und Neuigkeiten auf der zentralen Universitätsseite. Tragen Sie sich auch in den Newsletter des Instituts ein.

Mit herzlichem Gruß, im Namen des gesamten Instituts
Maren Möhring (geschäftsführende Direktorin)

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