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Aus Regelungen im Sächsischen Hochschulgesetz ergeben sich prüfungsrechtliche Konsequenzen für Langzeitstudierende: Nach Regelstudienzeit plus vier weitere Semester gelten alle bis dahin nicht erbrachten Modulprüfungen als im Erstversuch nicht bestanden. Das teilt die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Politikwissenschaft, Prof. Pates, mit. Siehe auch das Merkblatt
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