Der Bachelorstudiengang KMW beinhaltet ein Pflichtpraktikum. Diese berufspraktische Erfahrung soll der Orientierung in künftigen Berufsfelder dienen, das Verständnis für die theoretischen Ausbildungsinhalte erleichtern und die Vertiefung von praktischen Kenntnissen unterstützen. Informationen zu Dauer, Art und Ablauf des Praktikums sowie möglichen Praktikumsfeldern finden Sie im Folgenden.

Das Praktikum ist als interne Schlüsselqualifikation integraler Bestandteil des B. A. KMW. Ein Praktikum kann 300 Stunden (entspricht einem Vollzeitpraktikum von 8 Wochen) oder 900 Stunden (entspricht einem Vollzeitpraktikum von 6 Monaten) umfassen. Das Praktikum kann auch in Teilzeit (z.B. 16 statt 8 Wochen) absolviert werden. Es sollte in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Eine Note wird für die Absolvierung des Praktikums nicht vergeben.

Das Praktikum muss für den Erwerb von 10 Leistungspunkten mindestens 300 Stunden zusammenhängend (das heißt, nicht in mehreren Blöcken) in einer (Medien-)Organisation oder Einrichtung absolviert werden. Für den Erwerb von 30 Leistungspunkten muss das Praktikum 900 Stunden umfassen.

Es gibt acht verschiedene Praktikumsfelder, die den verschiedenen Bereichen des Instituts zugeordnet werden können.

Praktika, die vor dem Studium absolviert wurden, können nicht angerechnet werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein Auslandspraktikum zu absolvieren.

Zur Anrechnung des Praktikums als Prüfungsleistung müssen Studierende

  • das Praktikum rechtzeitig anmelden (Formular 1, s. Downloadbereich rechts)
  • sich die Durchführung von der Praktikumsorganisation bestätigen lassen (Formular 2, s. Downloadbereich rechts)
  • einen Praktikumsbericht verfassen und
  • (nur bei Studium nach PO 2012 oder früher) ein Evaluationsgespräch absolvieren.


Anmeldung

Die Suche und Organisation eines Praktikumsplatzes erfolgt selbstständig und individuell. Dabei können die von den Bereichen des Instituts angebotenen Listen von Praktikumsanbietern und/oder fachspezifischen Kriterien für die Auswahl von Praktika berücksichtigt werden.

Falls von der Praktikumsorganisation eine Bescheinigung darüber verlangt wird, dass im B. A. KMW ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist, können Studierende das Formular „Bescheinigung Pflichtpraktikum im B. A. KMW zur Vorlage bei möglichen Praktikumsorganisationen” (im Downloadbereich rechts) zum Selbstausfüllen verwenden.

Das Praktikum ist von der (Medien-) Organisation auf dem Formular Praktikum F1 zu beschreiben und zu bestätigen. Das Formular F1 ist bei den zuständigen Bereichsbeauftragten persönlich abzugeben. Diese prüfen die Eignung und akzeptieren das Praktikum mit ihrer Unterschrift. Das Formular ist persönlich einzureichen, da sich so in vielen Fällen Rückfragen und Probleme bei der Ausrichtung und zu Inhalten des Praktikums im Vorfeld klären lassen.

In vielen Bereichen wird die nachträgliche Anerkennung von F1 nicht mehr akzeptiert. Ähnlich wie die Modulanmeldung ist die Praktikumsanmeldung vor dem Antritt der Maßnahme durchzuführen.


Nach dem Praktikum

Nach der Durchführung des Praktikums ist das Formular Praktikum F2 zusammen mit

  1. einem Praktikumsbericht und
  2. einer Bestätigung durch die (Medien-)Organisation bei den zuständigen Bereichsbeauftragten einzureichen.


Der Praktikumsbericht soll bei einem kurzen Praktikum von 8 Wochen etwa eine Seite umfassen und beschreiben, in welchem Bereich der oder die Studierende eingesetzt war (Aufgaben, Tätigkeiten) und welche studien- und berufsrelevanten Qualifikationen erworben wurden. Bei einem Praktikum über 6 Monate sind acht bis zehn Seiten gefordert.

Der Praktikumsbericht kann sich gliedern in:

  • Beschreibung der Organisation und Abteilung
  • Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten
  • kritische Reflexion der Tätigkeiten und der Abläufe in der Organisation
  • Gesamtwürdigung aus Sicht des Praktikanten oder der Praktikantin

Das absolvierte Praktikum ist durch eine Bestätigung des Praktikumspartners nachzuweisen und dem Praktikumsbericht beizufügen. Hierfür kann sowohl ein qualifiziertes Praktikumszeugnis, das die Arbeit der Praktikantinnen und Praktikanten in der (Medien-) Organisation beschreibt und bewertet, als auch ein einfaches Praktikumszeugnis mit Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit verwendet werden. Dieses ist bei den zuständigen Bereichsbeauftragten in Kopie einzureichen.


Evaluationsgespräch (nur PO 2012 oder früher) 

Studierende des BA-Studiengangs nach älteren Prüfungsordnungen (PO 2009, 2012) führen nach Absprache mit dem Bereichsbeauftragten ein Evaluationsgespräch zu Ablauf, Inhalt und Reflexion des Praktikums durch. Dieses findet im Allgemeinen als Gruppengespräch statt. Zur Terminvereinbarung wenden sich Studierende direkt an die betreffenden Beauftragten.

 

Anrechnung

Auf Basis der eingereichten Nachweise und ggf. des Evaluationsgesprächs wird das Formular F2 mit der Bewertung (bestanden/nicht bestanden) an das Prüfungsamt weitergeleitet und es werden 10 Leistungspunkte (beim kurzen Praktikum) bzw. 30 Leistungspunkte (beim langen Praktikum) angerechnet.

Außerhalb des Studiums erworbene Qualifikationen (insbesondere Ausbildung) können auf das Praktikum angerechnet werden, soweit diese den Vorgaben des Praktikums nach Inhalt und Anforderung entsprechen. Es wird empfohlen, die Aussicht auf eine Anrechnung im Vorfeld mit den Bereichsbeauftragten zu besprechen. Für die Anrechnung sind die genannten Unterlagen einzureichen (insbesondere Formular Praktikum F2, Bericht und Zeugnis). Es wird empfohlen, in einem kurzen Schreiben den Antrag auf eine Anrechnung zu begründen (maximal zwei Seiten). 

Die Bereiche benennen Bereichsbeauftragte für Praktika. Diese bestätigen die Anrechnung des Praktikums (Formular 1) vor Durchführung, geben Auskunft zu Praktika und führen gegebenenfalls eine Liste möglicher Praktikumsplätze bzw. von möglichen (Medien-) Organisationen und Einrichtungen. Sie nehmen die Formulare, Berichte und Praktikumsbestätigungen entgegen und organisieren die Evaluationsgespräche.

  • Kommunikationswissenschaft
    Bereichsbeauftragter: Prof. Dr. Patrick Donges
    Praktika: Informationen sind bei dem Beauftragten erhältlich.

  • Empirische Kommunikations- und Medienforschung
    Bereichsbeauftragte: Dr. Freya Sukalla
    Praktika: Informationen sind bei dem Beauftragten erhältlich.

  • Allgemeine und Spezielle Journalistik
    Bereichsbeauftragter: Prof. Dr. Marcel Machill
    Praktika: Informationen sind bei dem Beauftragten erhältlich.

  • Medien- und Kommunikationswissenschaft
    Bereichsbeauftragte: Lena Fölsche und Margitta Wolter
    Praktika: Informationen sind bei den Beauftragten und in den Hinweisen zum Ablauf erhältlich.

  • Medienpädagogik
    Bereichsbeauftragte: Anneke Elsner
    Praktika: Informationen sind bei der Beauftragten und in denBestimmungen für den Bereich Medienpädagogik erhältlich.

  • Medienwandel und digitale Buchkulturforschung
    Bereichbeauftragter: Prof. Dr. Sven Stollfuß
    Praktika: Informationen sind bei dem Beauftragten erhältlich.

  • Communication Management
    Bereichsbeauftragter: Daniel Ziegele
    Praktika: Informationen und Anmeldung über das Moodle-Portal des Praktikumsbereichs.

In Paragraph 4 der Anlage II der Studienordnung sind mögliche Praktikumsfelder definiert. Die Praktikumsfelder können von verschiedenen Bereichen des Institutes betreut/abgedeckt werden:

  1. Medien- und Meinungs-/Sozialforschung
    Unternehmen und Einrichtungen, die empirische Methoden verwenden, vor allem Institute und Unternehmen der Markt-, Meinungs- und Medienforschung sowie Forschungsabteilungen in Medienunternehmen
  2. Medienwirtschaft/Medienmanagement, Verlagswesen
    einschließlich Mediaagenturen, Buchhandel, Buchverlage und -vertriebe, auch im Onlinebereich
  3. Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations
    Tätigkeitsfelder der Public Relations und Organisationskommunikation, insbesondere PR-Abteilungen von Unternehmen, Verbänden, PR-Agenturen, Pressestellen in Parteien, Organisationen der Öffentlichen Hand, in Kultur, Sport, Wissenschaft, den Medien und anderen Organisationsformen; weitere Tätigkeitsfelder lassen sich der internen Kommunikation und der Werbung zuordnen
  4. Journalismus
    journalistische oder publizistische Tätigkeiten in Medienredaktionen, Nachrichten- und Bildagenturen, Verlagen sowie Pressestellen in Unternehmen und Institutionen
  5. Medienwissenschaft und Medienkultur/Online-Kommunikation
    Fernseh- und Radiosender mit differenzierter Redaktionsstruktur; Online-Redaktionen; DVD-Authoring-Unternehmen; mittlere bis größere Film- und/oder Fernsehproduktionsfirmen
  6. Medienpädagogik
    Einrichtungen der aktiven Medienarbeit mit Zielgruppen, besonders Kinder und Jugendliche; Offene und Bürgermedien; Einrichtungen der qualitativen medienpädagogischen Forschung; Medienredaktionen für Kinder und Jugendliche; Medienpädagogische Einrichtungen und Redaktionen, Einrichtungen des Jugendmedienschutzes
  7. Einrichtungen praktischer Medienausbildung
  8. Bibliotheks-, Museums- und Archivwesen

In der Regel suchen sich Studierende selbst eine Praktikumsstelle. Eine Übersicht mit ausgeschriebenen Praktikumsstellen finden Sie beispielsweise auf dem Jobportal der Universität Leipzig.