Für den erfolgreichen Abschluss des Wahlfachs Crossmedia-Journalismus werden 30 Leistungspunkte benötigt. Diese Leistungspunkte erhalten Studierende bei Bestehen der Modulprüfungen. Auf dieser Seite finden sich alle wichtigen Informationen rund um das Thema Prüfungen.

Das Wahlfach Crossmedia-Journalismus gehört zum Bereich Medien- und Kommunikationswissenschaft am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft. Das Wahlfach koordiniert Dr. Thomas Rakebrand.

Modulprüfungen

Die Module im Wahlfach Crossmedia-Journalismus werden mit der Prüfungsleistung „Portfolio“ abgeschlossen. Näheres zu Vorgaben und Ablauf von Prüfungen finden sich in der Wahlmodulordnung der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie.

Eine Modulanmeldung am Institut für KMW ist gleichzeitig die Prüfungsanmeldung. Ausführliche Informationen zur Moduleinschreibung finden sich auf der Webseite der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie

Die Einschreibung erfolgt über das Online-Einschreibesystem TOOL. 

Falls es Probleme bei der Einschreibung gibt, steht ein Kontaktformular des Einschreibteams zur Verfügung. 

Im Folgenden werden spezifische Informationen zur Zulassung und Abmeldung von Modulprüfungen, zum Teilzeitstudium, zum Wechsel in ein höheres Fachsemester sowie zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland aufgeführt. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Helpdesk der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie.

  1. Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung
    Die Anträge müssen fristgerecht vorher in schriftlicher Form mit persönlicher Unterschrift und unter Angabe des Moduls eingereicht werden (das heißt, nicht per E-Mail, sondern in Papierform!). Dies kann über das Postfach der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaft oder brieflich (Prüfungsausschussvorsitzende:r Bachelor KMW, Universität Leipzig, Nikolaistraße 27-29, D-04109 Leipzig) geschehen.
  2. Abmeldung von Modulprüfungen
    Studierende können die Abmeldung selbst online im Almaweb vornehmen. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine Modulabmeldung (auch über das Prüfungsamt direkt) nicht mehr möglich. In diesen Fällen ist ein Rücktritt von Prüfungen nur aus wichtigem Grund (etwa attestierte längere Krankheit, Fälle höherer Gewalt und Gründe, die Studierende selbst nicht zu verantworten haben) möglich. Dieser bedarf der Schriftform und der Genehmigung durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Weitere Informationen zur Modulabmeldung finden sich hier: Modulabmeldung
  3. Bestätigung eines Teilzeitstudiums
    Der Antrag auf Genehmigung eines Teilzeitstudiums muss bei dem jeweiligen zuständigen Prüfungsausschuss bis zum 15.09. für das Wintersemester und bis zum 15.03. für das Sommersemester gestellt werden. Ein Teilzeitstudium wird in der Regel für einen Zeitraum von zwei Semestern ab Beginn des Winter- oder Sommersemesters bewilligt. Vor Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes können Verlängerungsanträge gestellt werden. Über den Umfang des Teilzeitstudiums entscheidet ausschließlich der Prüfungsausschuss. Anträge sind unter Angabe von Gründen ausschließlich schriftlich und in Papierform mit persönlicher Unterschrift zu stellen. Die Gründe und die Voraussetzungen für ein solches Teilzeitstudium sind in der Ordnung „Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums“ geregelt. Direkt zur Ordnung
    Mit dem vom Prüfungsausschuss ausgestellten und per Post zugestellten Formular kann dann im Studentensekretariat eine entsprechende Einstufung veranlasst werden. Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden sich hier: Teilzeitstudium
  4. Anrechnung von Studienleistungen 
    Wahl von Lehrveranstaltungen beim Studium an anderen Hochschulen: Die doppelte Anrechnung von gleichen Inhalten ist auszuschließen. Bei der Auswahl der Module ist darauf zu achten, dass diese nicht schon an der Universität Leipzig studiert wurden. Ebenso ist die Anrechnung von im Ausland erworbenen Sprachkenntnissen als fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation (SQ) nur möglich, wenn noch keine 10 LP an der Universität Leipzig dafür erworben wurden.

    Anerkennung von Studienleistungen: Die:Der Prüfungsausschussvorsitzende des B.A. KMW kann nur Module, die der KMW zuzuordnen sind, anerkennen. Für Module, die anderen Fächern/Studiengängen zugeordnet werden, muss eine Anerkennung durch die:den dafür zuständige:n Prüfungsausschussvorsitzende:n erfolgen. Für die Anerkennung von Studienleistungen muss auf dieser Webseite ein formloser Antrag gestellt werden. Zusätzlich muss die „Vorlage für die Anrechnung von Studienleistungen“ ausgefüllt werden. Die erbrachten Studienleistungen sind durch entsprechende Bestätigungen der Hochschule nachzuweisen. Den Antrag wird über das Kontaktformular eingereicht. Dabei bitte die notwendigen Unterlagen zum Hochladen bereithalten.

    Vorprüfung einer Anerkennung: In den Fällen, in denen Studierende eine vorherige Auskunft über die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland benötigen, z.B. für ein Stipendium, kann eine Vorprüfung stattfinden. Informationen dazu finden sich auf dieser Webseite. Studierende stellen einen formlosen Antrag auf Vorprüfung (inkl. Nennung des Grundes für die Vorprüfung). Zu diesem Zweck ist die „Vorlage für die Anrechnung von Studienleistungen“ auszufüllen und der Antrag über das Kontaktformular einzureichen. Hierbei bitte so viele Informationen wie möglich zu den Modulen angeben. Es sollte dabei durch die Studierenden vorab geprüft werden, welche Kurse an der Gastuni angeboten werden und inwiefern sich diese in ein hiesiges Modul einordnen lassen. Dabei sollte beachtet werden, dass ein Modul in der Regel aus drei Lehrveranstaltungen (wie Vorlesung oder Seminar) besteht. Dies bedeutet, dass an der ausländischen Universität ebenfalls drei Lehrveranstaltungen belegt werden müssen, um am Institut für KMW ein Modul anerkannt zu bekommen.

  5. Einstufung in ein höheres Fachsemester
    Alle fachrelevanten Kurse mit Leistungspunkten, die an anderen Universitäten absolviert worden sind, sind zu notieren und möglichst durch Leistungsscheine oder ein Transcript of Records zu belegen. Studierende kontaktieren dazu bitte vorab die Assistenz des Prüfungsausschusses per E-Mail an bamakmw(at)uni-leipzig.de. Über die Anerkennung und Einstufung werden Studierende nach Rücksprache mit der:dem Prüfungsausschussvorsitzenden schriftlich informiert.

Das Prüfungsamt am IfKMW

Während Ihres Studiums werden Sie häufig mit dem Prüfungsamt in Kontakt kommen. Das Prüfungsamt unterstützt Sie bei Fragen rund um Prüfungsformalia und sorgt dafür, dass Ihre Studienleistungen in Alma Web erscheinen. 

Zuständigkeitsbereich

In die Zuständigkeit des Prüfungsamts fallen eine Reihe von unterschiedlichen Aufgaben rund um das Thema Prüfungen. Zu diesen Aufgaben gehören: 

  • Prüfungsanmeldungen 
  • Prüfungstermine / Meldefristen 
  • Anerkennung von Prüfungsvorleistungen / Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind 
  • Zulassung zur Prüfung / Rücktritt von der Prüfung
  • Praktika
  • Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen
  • Entgegennahme von Widersprüchen
  • Ausstellen von Zeugnissen 


Hinweise 

Geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Handelt es sich um Fragen zur Modulbelegung/-abmeldung, geben Sie bitte zusätzlich den Modultitel und die entsprechende Modulnummer an. Der Antrag auf die 2. Wiederholungsprüfung muss an den Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses gestellt werden.