Für den erfolgreichen Abschluss des Wahlfachs Crossmedia-Journalismus benötigen Sie 30 Leistungspunkte. Diese Leistungspunkte erhalten Sie bei Bestehen der Modulprüfungen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Prüfungen.

Das Wahlfach Crossmedia-Journalismus gehört zum Bereich Medien- und Kommunikationswissenschaft am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft. Verantwortlich ist Dr. Thomas Rakebrand.

Modulprüfungen

Die Module im Wahlfach Crossmedia-Journalismus werden in der Regel mit der Prüfungsleistung „Portfolio“ abgeschlossen. Näheres zu Vorgaben und Ablauf von Prüfungen finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung des Bachelor KMW sowie im „Leitfaden zur Prüfungsleistung Portfolio B.A. KMW“ auf dieser Webseite.

Eine Modulanmeldung am Institut für KMW ist gleichzeitig die Prüfungsanmeldung. Ausführliche Informationen zur Moduleinschreibung finden Sie auf der Webseite der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie

Die Einschreibung erfolgt über das Online-Einschreibesystem TOOL. 

Falls Sie Probleme bei der Einschreibung haben, steht Ihnen ein Kontaktformular des Einschreibteams zur Verfügung. 

Im Folgenden finden Sie spezifische Informationen zur Zulassung und Abmeldung von Modulprüfungen, zum Teilzeitstudium, zum Wechsel in ein höheres Fachsemester sowie zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Helpdesk der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie.

  1. Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung
    Die Anträge müssen fristgerecht vorher in schriftlicher Form mit persönlicher Unterschrift und unter Angabe des Moduls eingereicht werden (das heißt, nicht per E-Mail, sondern in Papierform!). Dies kann über das Postfach Medien- und Kommunikationswissenschaft oder brieflich (Prüfungsausschussvorsitzende:r Bachelor KMW, Universität Leipzig, Nikolaistraße 27-29, D-04109 Leipzig) geschehen.
  2. Abmeldung von Modulprüfungen
    Studierende können die Abmeldung selbst online im Almaweb vornehmen. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine Modulabmeldung (auch über das Prüfungsamt direkt) nicht mehr möglich. In diesen Fällen ist ein Rücktritt von Prüfungen nur aus wichtigem Grund (etwa attestierte längere Krankheit, Fälle höherer Gewalt und Gründe, die Studierende selbst nicht zu verantworten haben) möglich, bedarf der Schriftform und der Genehmigung durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Weitere Informationen zur Modulabmeldung finden Sie hier: Modulabmeldung
  3. Bestätigung eines Teilzeitstudiums
    Der Antrag auf Genehmigung eines Teilzeitstudiums muss bei dem jeweiligen zuständigen Prüfungsausschuss bis zum 15.09. für das Wintersemester und bis zum 15.03. für das Sommersemester gestellt werden. Ein Teilzeitstudium wird in der Regel für einen Zeitraum von zwei Semestern ab Beginn des Winter- oder Sommersemesters bewilligt. Vor Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes können Verlängerungsanträge gestellt werden. Über den Umfang des Teilzeitstudiums entscheidet ausschließlich der Prüfungsausschuss. Anträge sind unter Angabe von Gründen ausschließlich schriftlich und in Papierform mit persönlicher Unterschrift zu stellen. Die Gründe und die Voraussetzungen für ein solches Teilzeitstudium sind in der Ordnung „Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums“ geregelt. Direkt zur Ordnung
    Mit dem vom Prüfungsausschuss ausgestellten und per Post zugestellten Formular, kann dann im Studentensekretariat eine entsprechende Einstufung veranlasst werden. Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie hier: Teilzeitstudium
  4. Anrechnung von Studienleistungen 
    Wahl von Lehrveranstaltungen beim Studium an anderen Hochschulen: Die doppelte Anrechnung von gleichen Inhalten ist auszuschließen. Achten Sie bei der Auswahl der Module darauf, dass Sie diese nicht schon an der Universität Leipzig studiert haben. Ebenso ist die Anrechnung von im Ausland erworbenen Sprachkenntnissen als fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation (SQ) nur möglich, wenn sie noch keine 10 LP an der Universität Leipzig dafür erworben haben.

    Anerkennung von Studienleistungen: Die:Der Prüfungsausschussvorsitzende des B.A. KMW kann nur Module, die der KMW zuzuordnen sind, anerkennen. Für Module, die anderen Fächern/Studiengängen zugeordnet werden, muss eine Anerkennung durch die:den dafür zuständige:n Prüfungsausschussvorsitzende:n erfolgen. Für die Anerkennung von Studienleistungen müssen Sie auf dieser Webseite einen formlosen Antrag stellen und zusätzlich die „Vorlage für die Anrechnung von Studienleistungen“ ausfüllen. Die erbrachten Studienleistungen sind durch entsprechende Bestätigungen der Hochschule nachzuweisen. Den Antrag reichen Sie über das Kontaktformular ein. Halten Sie dabei die notwendigen Unterlagen zum Hochladen bereit.

    Vorprüfung einer Anerkennung: In den Fällen, in denen Sie eine vorherige Auskunft über die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland benötigen, z.B. für ein Stipendium, kann eine Vorprüfung stattfinden. Informationen dazu finden Sie auf dieser Webseite. Stellen Sie einen formlosen einen Antrag auf Vorprüfung (inkl. Nennung des Grundes für die Vorprüfung). Füllen Sie zu diesem Zweck die „Vorlage für die Anrechnung von Studienleistungen“ aus und reichen Sie den Antrag über das Kontaktformular ein. Geben Sie bitte so viele Informationen wie möglich zu den Modulen an. Es sollte dabei durch die Studierenden vorab geprüft werden, welche Kurse an der Gastuni angeboten werden und inwiefern sich diese in ein hiesiges Modul einordnen lassen. Dabei sollte beachtet werden, dass ein Modul in der Regel aus drei Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar) besteht. Dies bedeutet, dass an der ausländischen Universität ebenfalls drei Lehrveranstaltungen belegt werden müssen, um am Institut für KMW ein Modul anerkannt zu bekommen.

  5. Einstufung in ein höheres Fachsemester
    Bitte notieren Sie alle fachrelevanten Kurse mit Leistungspunkten, die an anderen Universitäten absolviert sind, und belegen Sie diese möglichst durch Leistungsscheine oder ein Transcript of Records. Kontaktieren Sie dazu bitte vorab die  Assistenz des Prüfungsausschusses per E-Mail an bamakmw(at)uni-leipzig.de. Über die Anerkennung und Einstufung werden Sie nach Rücksprache mit der:dem Prüfungsausschussvorsitzenden schriftlich informiert.

Das Prüfungsamt am IfKMW

Während Ihres Studiums werden Sie häufig mit dem Prüfungsamt in Kontakt kommen. Das Prüfungsamt unterstützt Sie bei Fragen rund um Prüfungsformalia und sorgt dafür, dass Ihre Studienleistungen in Alma Web erscheinen. 

Zuständigkeitsbereich

In die Zuständigkeit des Prüfungsamts fallen eine Reihe von unterschiedlichen Aufgaben rund um das Thema Prüfungen. Zu diesen Aufgaben gehören: 

  • Prüfungsanmeldungen 
  • Prüfungstermine / Meldefristen 
  • Anerkennung von Prüfungsvorleistungen / Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind 
  • Zulassung zur Prüfung / Rücktritt von der Prüfung
  • Praktika
  • Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen
  • Entgegennahme von Widersprüchen
  • Ausstellen von Zeugnissen 


Hinweise 

Geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Handelt es sich um Fragen zur Modulbelegung/-abmeldung, geben Sie bitte zusätzlich den Modultitel und die entsprechende Modulnummer an. Der Antrag auf die 2. Wiederholungsprüfung muss an den Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses gestellt werden.