Für den erfolgreichen Abschluss des Master Communication Management benötigen Sie 120 Leistungspunkte. Diese Leistungspunkte erhalten Sie bei Bestehen der Modulprüfungen und der Masterarbeit. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Prüfungen und Masterarbeit.

Modulprüfungen

Module werden in der Regel mit Modulprüfungen abgeschlossen. Näheres zu Vorgaben und Ablauf von Prüfungen finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung des Master Communication Management.

Eine Modulanmeldung am Institut für KMW ist gleichzeitig die Prüfungsanmeldung. Ausführliche Informationen zur Moduleinschreibung finden Sie auf der Webseite der Fakultät. 

Die Einschreibung erfolgt über das Online-Einschreibesystem TOOL. 

Falls Sie Probleme bei der Einschreibung haben, steht Ihnen ein Kontaktformular des Einschreibteams zur Verfügung. 

Hinweise zu Formalia wissenschaftlicher Arbeiten

In den Studiengängen des IfKMW ist keine Zitationsweise in Prüfungsarbeiten verbindlich vorgeschrieben.

Wir empfehlen jedoch die Zitation nach APA (Version 7, 2020), wie sie international bei den meisten kommunikationswissenschaftlichen Zeitschriften und Büchern üblich ist: Publication Manual of the American Psychological Association (7th ed). bzw. mit vielen Anwendungshinweisen die APA-Style Introduction der Purdue University. Dort finden Sie auch Hinweise zur korrekten Formatierung von Abbildungen und Tabellen.

Andere Zitationsweisen sind möglich, wenn sie konsistent eingehalten werden, vollständig und überprüfbar sind. Auch bei indirekten Zitationen von Büchern oder längeren Texten sind Seitenzahlen anzugeben und es ist nicht pauschal zu verweisen.

Beachten Sie bei Ausarbeitungen in deutscher Sprache die Regeln des Rat für deutsche Rechtschreibung als maßgebende Instanz (dies ist nicht der Duden) und achten Sie insbesondere auf eine korrekte Interpunktion.

Ein Kompendium zur gendersensiblen Sprache in Kommunikationsmanagement/PR findet sich beim BdKom. Wir empfehlen neutrale Formen, die inklusiv sind und den Lesegewohnheiten verschiedener Zielgruppen entgegen kommen. Falls davon abgewichen wird und bspw. in Ausarbeitungen durchgehend das generische Maskulinum oder von der deutschen Rechtschreibung abweichende Formen (Binnen-I, Binnen-Doppelpunkt etc.) verwendet werden, ist dies an geeigneter Stelle zu vermerken und zu begründen.

Klären Sie Formalia im Zweifelsfall mit dem Prüfer oder der Prüferin ab.

Das Prüfungsmanagement im Studiengang

Während Ihres Studiums werden Sie häufig mit dem Prüfungsmanagement als Teil des Studienbüros in Kontakt kommen. Die Ansprechpartnerin für den Master Communication Management ist Saskia Bille (Büro im GWZ, Beethovenstraße 15).

Das Prüfungsmanagement unterstützt Sie bei Fragen rund um Prüfungsformalia und sorgt dafür, dass Ihre Studienleistungen in Alma Web erscheinen.

Zuständigkeitsbereich

In die Zuständigkeit des Prüfungsmanagements fallen eine Reihe von unterschiedlichen Aufgaben rund um das Thema Prüfungen. Zu diesen Aufgaben gehören: 

  • Prüfungsanmeldungen 
  • Prüfungstermine / Meldefristen 
  • Anerkennung von Prüfungsvorleistungen / Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind 
  • Zulassung zur Prüfung / Rücktritt von der Prüfung
  • Praktika
  • Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen
  • Entgegennahme von Widersprüchen
  • Ausstellen von Zeugnissen 

Hinweise 

Geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Handelt es sich um Fragen zur Modulbelegung/-abmeldung, geben Sie bitte zusätzlich den Modultitel und die entsprechende Modulnummer an. Der Antrag auf die 2. Wiederholungsprüfung muss an den Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses gestellt werden.

Die Aufgabe der Prüfungsausschüsse ist es, die Prüfungsverfahren für den betreffenden Studiengang abzustimmen und über ihre Einhaltung zu wachen. Die Prüfungsausschüsse sind somit für alle Angelegenheiten rund um die Prüfungen und die Anerkennung von Studienleistungen in einem Studiengang zuständig. Der jeweilige Prüfungsausschuss kümmert sich insbesondere um Beschwerden oder Widersprüche von Studierenden gegen das Prüfverfahren. Er ist außerdem verpflichtet, der Fakultät regelmäßig über die Entwicklung von Studienzeiten und Prüfungsergebnissen zu berichten.

Am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft gibt es drei Prüfungsausschüsse, um die verschiedenen Studienabschlüsse abzudecken. Jeder der Ausschüsse hat eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und mehrere Mitglieder. Die Mitglieder setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kreise der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden zusammen.

Hier finden Sie die derzeitigen Mitglieder der Prüfungsausschüsse.

Masterarbeit

Für die Bearbeitung der Masterarbeit stehen 23 Wochen (fünf Monate) ab dem Zeitpunkt der Ausgabe des Themas durch das Prüfungsmanagement zur Verfügung. Für die Masterarbeit erhalten Sie 25 LP.

Die Masterarbeit ist zweifach in gedruckter und gebundener Form und einfach in elektronischer Form in deutscher oder englischer Sprache fristgerecht im Studienbrü (Prüfungsmanagement) einzureichen.

Die Masterarbeit soll einen Umfang von 80 bis 100 Seiten (Text), aber auf keinen Fall mehr als 120 Seiten haben. Hinzu kommt der Anhang (Literaturverzeichnis, transkribierte Interviews, Fragebogen, Statistiktabellen etc.). Ggf. können Teile das Anhangs ausschließlich digital eingereicht werden; das ist rechtzeitig vorab mit dem Erstgutachter bzw. der Erstgutachterin zu klären. Weiterhin ist zu beachten:

  • Schriftgröße 11-12 Punkt, Zeilenabstand 1,25 bis 1,5 Punkte, rechter Korrekturrand mind. 2,5 cm
  • Einseitig ausdrucken/kopieren und binden
  • Mit Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Selbständigkeitserklärung
  • Abstract/Zusammenfassung der Arbeit voranstellen (1/2 Seite, jeweils deutsch und englisch)
  • USB-Stick mit der kompletten Arbeit als PDF (ein Dokument) jedem Exemplar beilegen
  • Vertrauliche Dokumente (z.B. Interviewtranskripte) können ggf. in den Anhang oder in einen zweiten Band auslagern, damit der Hauptband ggf. an Dritte weitergegeben werden kann
  • Im Text anonymisierte Inhalte und Interviewpartner müssen den Gutachtern gegenüber in jedem Fall offengelegt werden, ggf. in einem gesonderten Dokument

Masterarbeiten sind wissenschaftliche Ausarbeitungen, mit denen Studierende nachweisen, dass sie innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus der Disziplin Kommunikationsmanagement nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können. Es handelt sich insofern nicht um Konzeptionsarbeiten oder andere Anwendungen etablierter Praktiken. Erwartet wird laut Prüfungsordnung die Auseinandersetzung mit dem einschlägigen Forschungsstand; im Verlauf der Masterarbeit muss deutlich werden, was den eigenen Ansatz auszeichnet und warum er gewählt worden ist.

Die Betreuung der Masterarbeit erfolgt durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Instituts sowie sonstige prüfungsberechtigte Wissenschaftler/-innen (PostDocs) als Erstgutachter-/in. Zudem werden die Arbeiten von einem Zweitgutachter/-in benotet. 

Themen können frei gewählt werden, sind aber rechtzeitig mit den Betreuern abzustimmen. Empfehlenswert ist es, Anregungen aus den Seminaren und Forschungsprojekten im Studium oder Forschungsprojekten am Institut aufzugreifen, da hier der Einstieg leichter fällt. Hilfreich ist auch ein Blick in frühere Masterarbeiten im PR-Archiv im Studienarchiv Kommunikations- und Medienwissenschaften des IfKMW. 

Zur Vorstellung der Themenideen und Zuteilung der Betreuer wird in jedem Semester ein Pitch der im folgenden Semester geplanten Masterarbeits-Themen vor den Professuren des Lehrbereichs durchgeführt (ca. im Februar bzw. Mai). Nähere Informationen werden rechtzeitig mitgeteilt.

Die Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten im Masterstudiengang Communication Management beginnt einheitlich am 1. April bzw. 1. Oktober für alle im Sommer- bzw. Wintersemester verfassten Masterarbeiten und beträgt 23 Wochen.

Das Anmeldeformular ist rechtzeitig vorab von beiden Gutachtern und dem Prüfungsaussschuss zu unterzeichnen und beim Prüfungsmanagement (Studienbüro) einzureichen. Hierfür ist nach Abstimmung des Themas mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin anhand eines Exposes hinreichend Zeit einzuplanen.

Das Anmeldeformular und Hinweise zur Erreichbarkeit des Studienmanagements finden Sie hier.