Die Mitarbeiterinnen des Prüfungsmanagements stellen sich vor und geben wichtige Informationen zu Prüfungen und Abschlussarbeiten.
Wir möchten darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2025 eine neue Regelung des Sächsischen Hochschulgesetzes zum Nachweis bei Prüfungsunfähigkeit in Kraft tritt. Über die Neuregelung bei Krankmeldung werden Sie auf den Seiten Ihres Prüfungsmanagements informiert.
Ansprechpersonen
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Prüfungsmanagements stehen Ihnen bei folgenden Anliegen zur Seite:
- Verbuchung und Veröffentlichung von Noten in AlmaWeb
- Veröffentlichung von Prüfungsterminen
- Entgegennahme von Krankschreibungen bei Prüfungen
- Ausstellen von Zeugnisdokumenten und Leistungsübersichten
- Ausstellen des Formblattes 5 für das Amt für Ausbildungsförderung
- Anmeldung und Entgegennahme von Bachelor- und Masterarbeiten
- Verbuchung von Fremdleistungen (nach Anerkennung durch den Prüfungsausschuss)
Saskia Bille
Ich wünsche Ihnen allen ein gesundes neues Jahr 2025!
Wichtige Informationen 2025
Änderung der Sprechzeit:
…
geplante Abwesenheit:
vorauss. Ende März
Was ist neu?
Ab dem 1. Januar 2025 wird gemäß § 36 Abs. 10 des Sächsischen Hochschulgesetzes für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit benötigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) genügt nicht!
Gibt es ein Formular?
Die Universität Leipzig stellt im Rahmen der Gesetzesänderung zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein Formular
926 KB bereit, das sich auf die notwendigen prüfungsrechtlichen Informationen beschränkt. Das ärztliche Attest kann auch formlos erstellt werden, sofern es die geforderten Informationen enthält. Die studentische Erklärung für einen krankheitsbedingten Rücktritt/Abbruch oder ein krankheitsbedingtes Versäumnis einer Prüfung oder die Unterbrechung von Bearbeitungszeiten finden Sie auf der Rückseite des Formulars. Auch diese Erklärung kann formlos erfolgen.
Muss der Arzt oder die Ärztin konkrete Angaben zum Gesundheitszustand des oder der Studierenden machen?
Auf dem Formular werden Angaben zur Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung oder zur genauen Diagnose nicht abgefragt.
Die gesetzliche Regelung sieht allerdings vor, dass weitergehende Angaben zur gesundheitlichen Beeinträchtigung im Ausnahmefall verlangt werden können, insbesondere wenn
- Studierende auffällig häufig oder auffällig häufig nur für bestimmte Prüfungen prüfungsunfähig sind,
- eine vorherige Ankündigung der Prüfungsunfähigkeit diese als missbräuchlich erscheinen lässt,
- die Prüfungsunfähigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt worden ist, der bzw. die durch die Häufigkeit oder die Art und Weise der von ihm bzw. ihr ausgestellten Bescheinigungen über Prüfungsunfähigkeit auffällig geworden ist
oder - aufgrund sonstiger Anhaltspunkte die Annahme von Zweifeln gerechtfertigt ist.
Sollte eine qualifizierte ärztliche und im Zweifelsfall amtsärztliche Bescheinigung mit weitergehenden Angaben zur gesundheitlichen Beeinträchtigung in Ihrem Fall erforderlich sein, werden Sie informiert.
Ab wann müssen Studierende den neuen Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit verwenden?
Das Einreichen des neuen Nachweises orientiert sich nicht an dem Prüfungstermin oder Abgabedatum einer Prüfungsleistung, sondern an dem Datum des Eintritts (Erstbescheinigung) oder auch der Fortsetzung der Prüfungsunfähigkeit (Folgebescheinigung).
Das bedeutet konkret: Stellt der Arzt oder die Ärztin die Prüfungsunfähigkeit noch im Jahr 2024 (bis einschließlich 31.12.2024) fest, gilt der Nachweis für eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, der bisher für Ihren Studiengang akzeptiert wurde. Stellt der Arzt oder die Ärztin die Prüfungsunfähigkeit am oder nach dem 1. Januar 2025 fest, muss das neue Formular verwendet werden.
Gibt es eine Frist für das Einreichen des Formulars?
Das ärztliche Attest, das sich im Formular auf der ersten Seite befindet, ist bei
- Prüfungsleistungen, die an einem konkreten Prüfungstag stattfinden, in der Regel spätestens am Tag der Prüfung (bspw. Klausurtermin)
- bei Prüfungsleistungen mit längeren Bearbeitungszeiten (bspw. Hausarbeit) noch innerhalb der Bearbeitungszeit
vom Arzt oder der Ärztin auszustellen.
Das Formular mit beiden vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen muss unverzüglich, d.h. spätestens am vierten Werktag nach dem Arztbesuch bei den Fakultäten und den zuständigen Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen vorliegen (Es gilt der Eingangstempel bzw. der Zugang!). Die konkreten Abgabemodalitäten und zuständigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen entnehmen Sie bitte der Homepage Ihres Studienbüros.
Was passiert nach Eingang des Formulars?
Auf Basis des vorliegenden Attestes und Ihrer Erklärung wird über den Antrag entschieden.
Wird der Antrag genehmigt, wird im AlmaWeb-Portal eine Krankschreibung bei der entsprechenden Prüfungsleistung verbucht (siehe: Prüfungen → Modulergebnisse → Modul auswählen → Prüfungen) und Sie zum zeitlich nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet. Sie müssen sich für diesen Termin nicht noch einmal anmelden.
Soll dagegen die Bearbeitungszeit einer Prüfungsleistung mit einer längeren Bearbeitungszeit (bspw. Hausarbeit) krankheitsbedingt unterbrochen werden, wird Ihnen nach Genehmigung ein neuer Abgabetermin (um die Tage der Prüfungsunfähigkeit verschoben) mitgeteilt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Prüfungsleistung während dieses Unterbrechungszeitraums nicht weiter bearbeitet werden darf.
Wer trägt die Kosten?
Die Gebühren, die für die Ausstellung der ärztlichen, ggf. qualifizierten ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung anfallen, müssen Sie tragen. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin.
Gibt es Sonderfälle?
Bitte beachten Sie, dass
- in den Lehramtsstudiengängen für die krankheitsbedingte Nichtanwesenheit in den Schulen (Schulpraktischen Studien) weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend ist. Sofern allerdings in demselben Zeitraum auch Prüfungsleistungen anzufertigen sind, muss zusätzlich das Formular für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) und studentische Erklärung vorgelegt werden.
- für Staatsprüfungen aufgrund landes- oder bundesrechtlicher Regelungen ggf. abweichende Nachweispflichten gelten können.
Wie erhalte ich eine Notenübersicht / ein Transcript of Records?
Schreiben Sie mir eine E-Mail (oder rufen mich an) mit der Bitte um Ausstellung und Angabe Ihrer Matrikelnummer. Das Dokument steht Ihnen dann im AlmaWeb zum Download zur Verfügung.
Notenübersichten sind in deutscher oder englischer Sprache, auf Modul- oder Lehrveranstaltungsebene und mit oder ohne Unterschrift ausstellbar. Standardmäßig erhalten Sie die deutsche Version auf Lehrveranstaltungsebene ohne Unterschrift.
Wie gehe ich bei Krankheit vor?
Bearbeitungszeiten von Prüfungsleistungen können durch Krankheit ausgesetzt und damit der Abgabetermin verschoben werden. Dafür ist ein Nachweis der Prüfungsunfähigkeit einzureichen (per E-Mail ausreichend). Weitere Informationen dazu finden Sie oben unter dem Reiter “Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ab 2025”.
Wie melde ich mich für Prüfungen an und ab?
Das Vorgehen und die Fristen zu An- und Abmeldungen für Modulprüfungen finden Sie auf der Seite zur Moduleinschreibung.
Nach Ablauf der Abmeldefrist ist der Rücktritt von Prüfungen nur aus wichtigem Grund möglich. Dafür ist schriftlich ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen und die Genehmigung durch diesen nötig. Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
(siehe Thema „Wie gehe ich bei Krankheit vor?“)
Was passiert, wenn ich eine Modulleistung nicht bestanden habe?
Eine nicht bestandene Modulprüfung kann einmal innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches wiederholt werden. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Ergebnisses.
Die erste Wiederholungsprüfung (= 2. Prüfungsversuch) kann entweder noch im gleichen Semester, im Folgesemester oder zum nächsten regulären Prüfungstermin nach einem Jahr stattfinden. Nach Ablauf der Jahresfrist gilt der Wiederholungsversuch als nicht bestanden, soweit der/die Studierende nicht angetreten ist.
Eine zweite Wiederholungsprüfung (= 3. und letzter Prüfungsversuch) kann nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden.
Die Anmeldung zu allen Wiederholungsprüfungen erfolgt durch das Prüfungsmanagement.
Wird die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist die Modulleistung endgültig nicht bestanden und kann nicht mehr wiederholt werden.
Hinweis zum Nichtbestehen von Pflicht- und Wahl(pflicht)modulen
Ist eine Modulprüfung eines Pflichtmoduls im Kernfach endgültig nicht bestanden, ist auch die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Es folgt die Exmatrikulation.
Ist eine Modulprüfung in einem Wahlpflichtmodul des Kernfaches endgültig nicht bestanden, kann dies durch das Bestehen eines anderen belegbaren Wahlpflichtmoduls des Kernfaches ersetzt werden. Gibt es keine anderen belegbaren Wahlpflichtmodule, ist auch die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Es folgt die Exmatrikulation.
Ist eine Modulprüfung in einem Wahlbereichsmodul endgültig nicht bestanden, kann diese durch Bestehen eines anderen Moduls des Wahlbereiches ersetzt werden.
Rechte & Pflichten von Studierenden bei Nichtbestehen einer Prüfungsleistung
Wurde eine Prüfungsleistung mit „nicht bestanden/5,0“ bewertet, können Sie sich vertrauensvoll zur Beratung des weiteren Vorgehens an das Prüfungsmanagement wenden.
Ihre Rechte
Akteneinsicht für schriftliche Prüfungsarbeiten innerhalb eines Jahres nach abgeschlossener Bewertung durch einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss.
Überdenkungsverfahren kann auf Anfrage seitens der/des Prüfenden durchgeführt werden und meint das erneute Beurteilen der Prüfungsleistung aufgrund begründeter Einwände.
Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie (im Prüfungsmanagement) einzulegen. Ein Widerspruch muss begründet sein.
Ihre Pflichten
Informations- und Mitwirkungspflicht. Informieren Sie sich über die Regelungen Ihrer Prüfungs- und Studienordnung sowie sonstiger Informationen seitens Universität, Fakultät und Institut.
Rügeobliegenheit. Wird ein offensichtliches Problem vor, während oder nach der Prüfung bekannt, ist das anzuzeigen. Wird eine zumutbare unverzügliche Rüge nicht geäußert, sind die Folgen in Kauf zu nehmen und auf den Mangel kann sich später nicht mehr berufen werden.
Beispiele: Lärm, Unruhe im Prüfungsraum, Temperatur, Gerüche, fehlerhafte Aufgabenstellung…
Unterlassen von Störungen.
Täuschungsverbot.
Was passiert nach der Abgabe meiner Abschlussarbeit?
Die Bachelor- oder Masterarbeit wird an die Gutachtenden versendet, die innerhalb von 6 Wochen die Begutachtung und Bewertung vornehmen. Sobald ein Gutachten eingeht, finden Sie dazu einen Hinweis in der BA-/MA-Modulübersicht. Liegen beide Gutachten vor, sehen Sie die Bewertung Ihrer Abschlussarbeit im AlmaWeb.
Sollte Ihr AlmaWeb-Zugang nach Exmatrikulation bereits beendet sein, erhalten Sie diese Informationen auf Anfrage per E-Mail oder telefonisch direkt von mir.
Auf Antrag, also Anfrage per E-Mail, sende ich Ihnen die Gutachten zur Einsicht per E-Mail zu.
Wie und wann erhalte ich mein Abschlusszeugnis?
Sind alle erforderlichen Prüfungsleistungen erfolgreich abgeschlossen, erstelle ich Ihre Zeugnisunterlagen. In der Regel ist die Abschlussarbeit, beim Bachelor KMW auch das Pflichtpraktikum, die letzte Prüfungsleistung. Sollte ein anderes Modul Ihre letzte Prüfungsleistung sein, melden Sie sich bitte bei Modulabschluss bei mir.
Sobald das Zeugnis fertiggestellt ist, erhalten Sie von mir eine Benachrichtigung per E-Mail. Daraufhin kommen Sie entweder zur Abholung vorbei oder das Zeugnis wird per Einschreiben mit Rückschein versendet.
Allgemeines
Informationen zur Anmeldung
Das passende Anmeldeformular für Ihren Studiengang finden Sie weiter unten auf der Seite.
Füllen Sie den Anmeldebogen aus, unterschreiben selbst und lassen Erst- und Zweitbetreuung unterschreiben. Anschließend senden Sie die Anmeldung per E-Mail (oder per Briefkasteneinwurf oder per Post) an mich.
Für die Anmeldung zum Wintersemester (= Bearbeitungsbeginn Oktober) ist die Zusendung bis zum 30. September möglich und für die Anmeldung zum Sommersemester (= Bearbeitungsbeginn April) ist die Zusendung bis zum 31. März möglich.
Sobald die Abschlussarbeit angemeldet ist, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung über AlmaWeb. Eine separate E-Mail-Bestätigung erfolgt nicht.
Hinweis für Studierende des B.A. KMW, M.A. KMW und M.A. CM:
Denken Sie bitte daran, sich für das Semester auch in das passende Kolloquium (06-005-1132/-555/-541) einzuschreiben, da dieses Modul begleitend zur Abschlussarbeit belegt werden muss.
Eigenständigkeits- / Selbstständigkeitserklärung
Die Prüfungsordnungen verwenden folgenden Wortlaut:
Mit der Arbeit hat der/die Prüfungskandidat/in zu versichern, dass er/sie seine/ihre Arbeit (...) selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
Ergänzend zur digitalen Kopie lautet es weiter:
Mit der Arbeit hat der/die Prüfungskandidat/in zu versichern, dass die elektronische Version mit der gedruckten Version übereinstimmt.
Für die Erstellung der Erklärung, können Sie diese Anforderungen für sich umformulieren.
Informationen zur Abgabe
Die Abgabe erfolgt spätestens zum errechneten Abgabetermin (siehe AlmaWeb) bis 23:59 Uhr.
Eine frühere Abgabe ist ebenfalls möglich.
Bringen Sie zur Abgabe die geforderte Anzahl an gebundenen Druckexemplaren,
inklusive mindestens einer digitalen Kopie (CD oder USB-Stick) mit.
Die persönliche Abgabe im Prüfungsmanagement ist während der Sprechzeiten und mittwochs nach Absprache möglich.
Sollte der Abgabetermin außerhalb der Sprechzeiten liegen oder Ihnen das persönliche Abgeben aus Gründen nicht möglich sein, können Sie alternativ die postalische Abgabe
oder den Einwurf in den Fristenbriefkasten (siehe unten) nutzen.
Beachten Sie dabei bitte die Adressierung des Umschlags/der Umschläge an das Prüfungsmanagement (NICHT an das Institut oder die Gutachtenden)!
Es wird keine Eingangsbestätigung für die (postalische bzw. Einwurf-) Abgabe versandt. Ob die Arbeit angekommen ist, entnehmen Sie bitte dem Bearbeitungsstatus der Abschlussarbeit im AlmaWeb. Dieser wird nach wirksamer Abgabe von In Bearbeitung auf Abgegeben geändert.
Anzahl der Druckexemplare
Drei Exemplare für
B.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft (PO 2012)
M.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft (PO 2009)
M.A. Journalistik
M.Sc. Journalismus
Sollte die Arbeit aufgrund der Verwendung von vertraulichen Daten mit einem Sperrvermerk versehen sein, wird kein drittes Exemplar (für die Veröffentlichung im Archiv) benötigt.
Zwei Exemplare für
B.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft (PO 2019)
M.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft (PO 2018)
M.A. Communication Management (PO 2021)
M.A. Global Mass Communication
Postalische Abgabe von Abschlussarbeiten an:
Universität Leipzig
Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
Studienbüro, Prüfungsmanagement (PF 160022)
z.H. Frau Bille
Beethovenstraße 15
04107 Leipzig
oder Einwurf in den Fristenbriefkasten in der Goethestraße 6 an:
Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
Studienbüro, Prüfungsmanagement (PF 160022)
z.H. Frau Bille
Bei der Versendung per Post und dem Einwurf in den Fristenbriefkasten gilt der Poststempel als Abgabetag, unabhängig vom Eingang im Prüfungsmanagement.
Bachelorarbeit
B.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft
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Anmeldung zur Bachelorarbeit
222 KB
Masterarbeit
M.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft
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Anmeldung Masterarbeit M.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft
249 KB
M.A. Communication Management
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Anmeldung Masterarbeit M.A. Communication Management
670 KB
M.Sc. Journalismus
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Anmeldung Masterarbeit M.Sc. Journalismus
80 KB
M.A. Global Mass Communication
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Anmeldung Masterarbeit M.A. Global Mass Communication
223 KB
- B.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft
- M.A. Kommunikations- und Medienwissenschaft
- M.A. Journalistik / M.Sc. Journalismus
- M.A. Communication Management
- M.A. Global Mass Communication
- Wahlbereich Kommunikations- und Medienwissenschaft
- Wahlfach Kommunikations- und Medienwissenschaft
- Wahlfach Buchwissenschaft
- Wahlfach Crossmedia Journalismus
Die telefonische Erreichbarkeit besteht vorrangig im Rahmen der Sprechzeiten.
Bitte richten Sie Ihre Anliegen außerhalb dieser Zeiten per E-Mail an mich!
IN DER VORLESUNGSZEIT (14.10.2024 - 08.02.2025)
Dienstag 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 15:30 Uhr
IN DER VORLESUNGSFREIEN ZEIT (09.02.2025 - 06.04.2025)
Dienstag 13:00 – 17:00 Uhr
für das Wintersemester 2024/2025
Bachelor Kommunikations- und Medienwissenschaft
11 KB
veröffentlicht am 06.11.2024
Master Kommunikations- und Medienwissenschaft
15 KB
veröffentlicht am 01.11.2024
Master Communication Management
121 KB
veröffentlicht am 07.11.2024
Master Journalistik / Journalismus (folgt)
Janina Rülicke
Abwesenheit & wichtige Informationen:
Abwesenheit:
09.01.-10.01.2025
17.02.2025 - 21.02.2025
Was ist neu?
Ab dem 1. Januar 2025 wird gemäß § 36 Abs. 10 des Sächsischen Hochschulgesetzes für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit benötigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) genügt nicht!
Gibt es ein Formular?
Die Universität Leipzig stellt im Rahmen der Gesetzesänderung zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein Formular
1 MB bereit, das sich auf die notwendigen prüfungsrechtlichen Informationen beschränkt. Das ärztliche Attest kann auch formlos erstellt werden, sofern es die geforderten Informationen enthält. Die studentische Erklärung für einen krankheitsbedingten Rücktritt/Abbruch oder ein krankheitsbedingtes Versäumnis einer Prüfung oder die Unterbrechung von Bearbeitungszeiten finden Sie auf der Rückseite des Formulars. Auch diese Erklärung kann formlos erfolgen.
Muss der Arzt oder die Ärztin konkrete Angaben zum Gesundheitszustand des oder der Studierenden machen?
Auf dem Formular werden Angaben zur Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung oder zur genauen Diagnose nicht abgefragt.
Die gesetzliche Regelung sieht allerdings vor, dass weitergehende Angaben zur gesundheitlichen Beeinträchtigung im Ausnahmefall verlangt werden können, insbesondere wenn
- Studierende auffällig häufig oder auffällig häufig nur für bestimmte Prüfungen prüfungsunfähig sind,
- eine vorherige Ankündigung der Prüfungsunfähigkeit diese als missbräuchlich erscheinen lässt,
- die Prüfungsunfähigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt worden ist, der bzw. die durch die Häufigkeit oder die Art und Weise der von ihm bzw. ihr ausgestellten Bescheinigungen über Prüfungsunfähigkeit auffällig geworden ist
oder - aufgrund sonstiger Anhaltspunkte die Annahme von Zweifeln gerechtfertigt ist.
Sollte eine qualifizierte ärztliche und im Zweifelsfall amtsärztliche Bescheinigung mit weitergehenden Angaben zur gesundheitlichen Beeinträchtigung in Ihrem Fall erforderlich sein, werden Sie informiert.
Ab wann müssen Studierende den neuen Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit verwenden?
Das Einreichen des neuen Nachweises orientiert sich nicht an dem Prüfungstermin oder Abgabedatum einer Prüfungsleistung, sondern an dem Datum des Eintritts (Erstbescheinigung) oder auch der Fortsetzung der Prüfungsunfähigkeit (Folgebescheinigung).
Das bedeutet konkret: Stellt der Arzt oder die Ärztin die Prüfungsunfähigkeit noch im Jahr 2024 (bis einschließlich 31.12.2024) fest, gilt der Nachweis für eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, der bisher für Ihren Studiengang akzeptiert wurde. Stellt der Arzt oder die Ärztin die Prüfungsunfähigkeit am oder nach dem 1. Januar 2025 fest, muss das neue Formular verwendet werden.
Gibt es eine Frist für das Einreichen des Formulars?
Das ärztliche Attest, das sich im Formular auf der ersten Seite befindet, ist bei
- Prüfungsleistungen, die an einem konkreten Prüfungstag stattfinden, in der Regel spätestens am Tag der Prüfung (bspw. Klausurtermin)
- bei Prüfungsleistungen mit längeren Bearbeitungszeiten (bspw. Hausarbeit) noch innerhalb der Bearbeitungszeit
vom Arzt oder der Ärztin auszustellen.
Das Formular mit beiden vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen muss unverzüglich, d.h. spätestens am vierten Werktag nach dem Arztbesuch bei den Fakultäten und den zuständigen Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen vorliegen (Es gilt der Eingangstempel bzw. der Zugang!). Die konkreten Abgabemodalitäten und zuständigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen entnehmen Sie bitte der Homepage Ihres Studienbüros.
Was passiert nach Eingang des Formulars?
Auf Basis des vorliegenden Attestes und Ihrer Erklärung wird über den Antrag entschieden.
Wird der Antrag genehmigt, wird im AlmaWeb-Portal eine Krankschreibung bei der entsprechenden Prüfungsleistung verbucht (siehe: Prüfungen → Modulergebnisse → Modul auswählen → Prüfungen) und Sie zum zeitlich nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet. Sie müssen sich für diesen Termin nicht noch einmal anmelden.
Soll dagegen die Bearbeitungszeit einer Prüfungsleistung mit einer längeren Bearbeitungszeit (bspw. Hausarbeit) krankheitsbedingt unterbrochen werden, wird Ihnen nach Genehmigung ein neuer Abgabetermin (um die Tage der Prüfungsunfähigkeit verschoben) mitgeteilt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Prüfungsleistung während dieses Unterbrechungszeitraums nicht weiter bearbeitet werden darf.
Wer trägt die Kosten?
Die Gebühren, die für die Ausstellung der ärztlichen, ggf. qualifizierten ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung anfallen, müssen Sie tragen. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin.
Gibt es Sonderfälle?
Bitte beachten Sie, dass
- in den Lehramtsstudiengängen für die krankheitsbedingte Nichtanwesenheit in den Schulen (Schulpraktischen Studien) weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend ist. Sofern allerdings in demselben Zeitraum auch Prüfungsleistungen anzufertigen sind, muss zusätzlich das Formular für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) und studentische Erklärung vorgelegt werden.
- für Staatsprüfungen aufgrund landes- oder bundesrechtlicher Regelungen ggf. abweichende Nachweispflichten gelten können.
- B.A. Politikwissenschaft
- M.A. Politikwissenschaft
- M.A. European Integration in East Central Europe
- Wahlbereich Politikwissenschaft
- Wahlfach Politikwissenschaft
In der Vorlesungszeit
Dienstag 13:00 – 16:00 Uhr im Raum 5.002
In der Vorlesungsfreien Zeit
Dienstag 13:00 – 16:00 Uhr im Raum 5.002
Prüfungstermine und Prüfende
67 KB für Bachelor und Master
Anmeldung Bachelorarbeit
303 KB
Das Einreichen der Abschlussarbeiten kann persönlich oder per Post erfolgen. Zur Fristwahrung muss das Versenden (Poststempel) spätestens am letzten Abgabetermin erfolgen. Für den Paket- bzw. Päckchenversand ist die nebenstehende Postadresse zu verwenden. Eine fristgemäße Abgabe ist ausserhalb der regulären Sprechzeiten nach Terminvereinbarung möglich. Vorfristige Abgaben sollten dagegen während der Sprechzeit erfolgen. Im Ausnahmefall kann der Fristenbriefkasten in der Goethestraße 6 genutzt werden. Die Abschlussarbeiten sind dort verpackt und adressiert einzuwerfen. Nach dem Einreichen erfolgt eine Aktualisierung von Bearbeitungsstatus (von "In Bearbeitung" in "Abgegeben"), Abgabedatum und die Erfassung des Themas der Abschlussarbeit. Diese Angaben sind in AlmaWeb abrufbar.
Simone Müller
Informationen von Frau Müller finden sie auf ihrer Seite.
- B.A. Soziologie
- M.A. Soziologie
- Wahlbereich Soziologie
- Wahlfach Soziologie
Montag 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 11:00 Uhr
Freitag 09:00 – 11:00 Uhr
Alle Informationen zur Prüfungsstelle der Soziologie finden Sie auf der Seite des Institutes.
Karin Thom
Abwesenheit & wichtige Informationen:
17.01. bis 20.01.2025
27.01.2025
27.02. bis 03.03.2025
Was ist neu?
Ab dem 1. Januar 2025 wird gemäß § 36 Abs. 10 des Sächsischen Hochschulgesetzes für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit benötigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) genügt nicht!
Gibt es ein Formular?
Die Universität Leipzig stellt im Rahmen der Gesetzesänderung zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein Formular
452 KB bereit, das sich auf die notwendigen prüfungsrechtlichen Informationen beschränkt. Das ärztliche Attest kann auch formlos erstellt werden, sofern es die geforderten Informationen enthält. Die studentische Erklärung für einen krankheitsbedingten Rücktritt/Abbruch oder ein krankheitsbedingtes Versäumnis einer Prüfung oder die Unterbrechung von Bearbeitungszeiten finden Sie auf der Rückseite des Formulars. Auch diese Erklärung kann formlos erfolgen.
Muss der Arzt oder die Ärztin konkrete Angaben zum Gesundheitszustand des oder der Studierenden machen?
Auf dem Formular werden Angaben zur Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung oder zur genauen Diagnose nicht abgefragt.
Die gesetzliche Regelung sieht allerdings vor, dass weitergehende Angaben zur gesundheitlichen Beeinträchtigung im Ausnahmefall verlangt werden können, insbesondere wenn
- Studierende auffällig häufig oder auffällig häufig nur für bestimmte Prüfungen prüfungsunfähig sind,
- eine vorherige Ankündigung der Prüfungsunfähigkeit diese als missbräuchlich erscheinen lässt,
- die Prüfungsunfähigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt worden ist, der bzw. die durch die Häufigkeit oder die Art und Weise der von ihm bzw. ihr ausgestellten Bescheinigungen über Prüfungsunfähigkeit auffällig geworden ist
oder - aufgrund sonstiger Anhaltspunkte die Annahme von Zweifeln gerechtfertigt ist.
Sollte eine qualifizierte ärztliche und im Zweifelsfall amtsärztliche Bescheinigung mit weitergehenden Angaben zur gesundheitlichen Beeinträchtigung in Ihrem Fall erforderlich sein, werden Sie informiert.
Ab wann müssen Studierende den neuen Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit verwenden?
Das Einreichen des neuen Nachweises orientiert sich nicht an dem Prüfungstermin oder Abgabedatum einer Prüfungsleistung, sondern an dem Datum des Eintritts (Erstbescheinigung) oder auch der Fortsetzung der Prüfungsunfähigkeit (Folgebescheinigung).
Das bedeutet konkret: Stellt der Arzt oder die Ärztin die Prüfungsunfähigkeit noch im Jahr 2024 (bis einschließlich 31.12.2024) fest, gilt der Nachweis für eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, der bisher für Ihren Studiengang akzeptiert wurde. Stellt der Arzt oder die Ärztin die Prüfungsunfähigkeit am oder nach dem 1. Januar 2025 fest, muss das neue Formular verwendet werden.
Gibt es eine Frist für das Einreichen des Formulars?
Das ärztliche Attest, das sich im Formular auf der ersten Seite befindet, ist bei
- Prüfungsleistungen, die an einem konkreten Prüfungstag stattfinden, in der Regel spätestens am Tag der Prüfung (bspw. Klausurtermin)
- bei Prüfungsleistungen mit längeren Bearbeitungszeiten (bspw. Hausarbeit) noch innerhalb der Bearbeitungszeit
vom Arzt oder der Ärztin auszustellen.
Das Formular mit beiden vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen muss unverzüglich, d.h. spätestens am vierten Werktag nach dem Arztbesuch bei den Fakultäten und den zuständigen Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen vorliegen (Es gilt der Eingangstempel bzw. der Zugang!). Die konkreten Abgabemodalitäten und zuständigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen entnehmen Sie bitte der Homepage Ihres Studienbüros.
Was passiert nach Eingang des Formulars?
Auf Basis des vorliegenden Attestes und Ihrer Erklärung wird über den Antrag entschieden.
Wird der Antrag genehmigt, wird im AlmaWeb-Portal eine Krankschreibung bei der entsprechenden Prüfungsleistung verbucht (siehe: Prüfungen → Modulergebnisse → Modul auswählen → Prüfungen) und Sie zum zeitlich nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet. Sie müssen sich für diesen Termin nicht noch einmal anmelden.
Soll dagegen die Bearbeitungszeit einer Prüfungsleistung mit einer längeren Bearbeitungszeit (bspw. Hausarbeit) krankheitsbedingt unterbrochen werden, wird Ihnen nach Genehmigung ein neuer Abgabetermin (um die Tage der Prüfungsunfähigkeit verschoben) mitgeteilt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Prüfungsleistung während dieses Unterbrechungszeitraums nicht weiter bearbeitet werden darf.
Wer trägt die Kosten?
Die Gebühren, die für die Ausstellung der ärztlichen, ggf. qualifizierten ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung anfallen, müssen Sie tragen. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin.
Gibt es Sonderfälle?
Bitte beachten Sie, dass
- in den Lehramtsstudiengängen für die krankheitsbedingte Nichtanwesenheit in den Schulen (Schulpraktischen Studien) weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend ist. Sofern allerdings in demselben Zeitraum auch Prüfungsleistungen anzufertigen sind, muss zusätzlich das Formular für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) und studentische Erklärung vorgelegt werden.
- für Staatsprüfungen aufgrund landes- oder bundesrechtlicher Regelungen ggf. abweichende Nachweispflichten gelten können.
- B.A. Philosophie
- B.A. Kulturwissenschaften
- M.A. Philosophie
- M.A. Logik
- M.A. Kulturwissenschaften
- M.A. European Studies
- M.A. Global Studies
- Wahlbereich Philosophie
- Wahlbereich Kulturwissenschaften
- Wahlfach Philosophie
- Wahlfach Ethik
- Wahlfach Kulturwissenschaften
- (Magisterstudiengang HF/NF Philosophie)
- (Magisterstudiengang HF/NF Kulturwissenschaften)
In der Vorlesungszeit
Dienstag 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr
13:00 – 15:30 Uhr
In der vorlesungsfreien Zeit
Dienstag 13:00 – 17:30 Uhr
Die Annullierung nicht bestandener Prüfungen für die Semester SoSe 2020, WiSe 2020/21 und SoSe 2021 (pandemiebedingte Sonderregelung) erfolgt manuell oder automatisch. Bei der automatischen Annullierung ist die Korrektur der Note und des Prüfungsversuchszählers am nächsten Tag in AlmaWeb erfolgt. Mit der Verbuchung der nicht bestandenen Prüfung wird zugleich eine Neuanmeldung zur Prüfung vorgenommen. Der Anmeldestatus kann in AlmaWeb eingesehen werden.
Nachweise über krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit (Ärztliche Atteste), BAföG-Formulare u. ä. können elektronisch zugesendet werden.
Wichtige Informationen werden nicht nur an die studentische E-Mail-Adresse sondern auch über AlmaWeb per Systemnachricht gesendet.
Wiederholungsprüfung
Siehe § 4, § 15 bzw. § 19 der Prüfungsordnung für den jeweiligen Bachelor- bzw. Masterstudiengang und Sächsisches Hochschulgesetz vom 31. Mai 2023, zuletzt geändert am 31.01.2024, § 36 (3) und (4) sowie § 21.
Die 1. Wiederholungsprüfung muss beim Prüfungsmanagement schriftlich angemeldet werden. Sie muss innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe absolviert werden.
Eine 2. Wiederholungsprüfung muss beim Prüfungsmanagement schriftlich beantragt werden. Sie muss spätestens zum nächstmöglichen Prüfungstermin absolviert werden. Werden die Wiederholungsfristen versäumt, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.
Handelt es sich um ein Pflichtmodul des Kernfaches gilt die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden. Es erfolgt die Exmatrikulation. Handelt es sich um ein Pflichtmodul des Wahlfaches gilt das Wahlfach als nicht abgeschlossen und das Wahlfach kann nicht erneut belegt werden. Es erfolgt keine Exmatrikulation.
Handelt es sich um ein Wahlpflichtmodul des Kernfaches oder Wahlfaches kann es durch Bestehen eines anderen Wahlpflichtmoduls ersetzt werden. Es erfolgt keine Exmatrikulation. Sind alle möglichen Wahlpflichtmodule des Kernfaches endgültig nicht bestanden, ist auch die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Es erfolgt die Exmatrikulation. Sind alle möglichen Wahlpflichtmodule des Wahlfaches endgültig nicht bestanden, gilt das Wahlfach als nicht abgeschlossen. Das Wahlfach kann nicht erneut belegt werden. Es erfolgt keine Exmatrikulation.
Handelt es sich um ein Wahlbereichsmodul kann es durch das Bestehen eines anderen Wahlbereichsmodul ersetzt werden. Es erfolgt keine Exmatikulation.
Vorstehenden Ausführungen und Rechtsfolgen gelten auch für den Fall, wenn Sie sich selbst exmatrikulieren lassen. Auch bei einer eigenverantwortlichen Exmatrikulation bleiben laufende Prüfungsverfahren mit ihren Prüfungsfristen bestehen, werden durch eine Exmatrikulation nicht unterbrochen.
Überschreitung der Regelstudienzeit
Siehe Sächsisches Hochschulgesetz vom 31. Mai 2023, zuletzt geändert am 31.01.2024, § 34, § 36 (3) und (4) und § 21 (2), (4), (5).
Bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester gelten alle bis dahin nicht abgelegten Prüfungen als erstmalig nicht bestanden. Werden die Wiederholungsfristen versäumt, gelten die Prüfungen als endgültig nicht bestanden. Zeiten über die Mitwirkung als gewählter Vertreter bzw. gewählte Vertreterin eines studentischen Gremiums können dabei, unter Vorlage der entsprechenden Nachweise, berücksichtigt werden.
Leistungsübersichten
in Deutsch und/oder Englisch werden auf Anfrage in AlmaWeb zur Verfügung gestellt.
Erforderliche Leistungsübersichten mit Unterschrift können persönlich abgeholt bzw. werden per Briefpost versendet.
Prüfungsergebnisse
können in AlmaWeb eingesehen werden. Bei Unstimmigkeiten wird eine Klärung ausdrücklich empfohlen.
Modulbelegung
Bei der Modulbelegungsplanung und der Moduleinschreibung über TOOL ist zu beachten, dass bereits bestandene Module nicht nochmals belegt werden dürfen. Das gilt auch für Module, die aus vergangenen Semestern noch nicht abgeschlossen sind.
Ist eine Einschreibung in ein Modul vorgenommen worden und es ist nicht beabsichtigt dieses Modul abzuschließen, wird dringend empfohlen, eine fristgemäße Modulabmeldung (bis 4 Wochen vor Vorlesungsende) in AlmaWeb vorzunehmen. Erfolgt keine Modulabmeldung bleiben die geltenden Prüfungs- und Wiederholungsfristen bestehen, auch wenn ein Wahlbereichs-, Wahlpflicht- bzw. SQ-Modul durch ein anderes Modul dieses Bereiches erstetzt wird. Diese Fristen würden auch durch eine eigenverantwortliche Exmatrikulation weiterhin gelten.
Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) und studentische Erklärung ab 01.01.2025
müssen unverzüglich, d. h. spätestens am 4. Werktag nach dem Artzbesuch im Prüfungsmanagement eingereicht bzw. zugesendet werden. Dies gilt als triftiger Grund beim Fehlen am Prüfungstermin und bei häuslichen Prüfungsleistungen als Grund für das Aussetzen der Bearbeitungszeit. Das Formular mit Anlage, nähere Informationen und Erläuterungen unter “Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ab 2025”.
Nachholtermin
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen / ärztlichen Atteste sind unter Angabe der Matrikelnummer und der Modulnummer innerhalb von 3 Werktagen im Prüfungsmanagement einzureichen. Eine gesonderte Anmeldung zum Nachholtermin ist nicht erforderlich. Wird kein zeitnaher Nachholtermin für das Modul angeboten, erfolgt die Anmeldung in AlmaWeb zum nächstmöglichen Prüfungstermin.
Zeugnisdokumente
werden bei Vorlage aller erforderlichen Leistungen in der Regel ohne gesonderte Beantragung erstellt. Stellt ein Wahlbereichsmodul eines anderen Faches die letzte Prüfungsleistung dar, ist eine Information seitens des Studierenden an das Prüfungsmanagement notwendig.
Wurden mehr als die erforderlichen Leistungspunkte erbracht, ist das ANTRAGSFORMULAR ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
110 KB auszufüllen.
Nach Fertigstellung wird über AlmaWeb eine Systemnachricht versendet und über die Abholung während der Sprechzeit informiert. Auf Anfrage werden sie auch unter Angabe der Anschrift per Post (Einschreiben/Rückschein) versendet. Sollte kein Immatrikulationsstatus mehr vorliegen, wird ein Nachfragen beim Prüfungsmanagament empfohlen.
Masterbewerbungen
Eine Leistungsübersicht mit einer Prognose über den voraussichtlichen Studienabschluss kann im Prüfungsmanagement beantragt werden. Dafür ist zuvor eine Mitteilung per Email notwendig, welche Module (Modulnummer) evtl. aus den vergangenen Semestern noch offen sind und welche Module (Modulnummer) im aktuellen Semester belegt werden.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Informationen sowie der Antrag zur Leistungsanrechnung stehen auf der Seite der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie.
Studien- und Prüfungsordnungen
können in den Amtlichen Bekanntmachungen eingsehen werden.
Prüfer:innenlisten
Prüfer- und Prüferinnenliste Global and European Studies Institute WISe 2024
157 KB/25
Prüfer- und Prüferinnenliste Institut für Kulturwissenschaften
77 KB WiSe 2024/25 siehe Prüfungstermine
Prüfer- und Prüferinnenliste Institut für Philosophie WiSe 2024/25
64 KB
Semesterplanung (inkl. Prüferinnen und Prüfer) Institut für Philosophie SoSe 2024
Prüfungstermine
Wintersemester 2024/25
Prüfungsleistungen & Prüfungstermine Global and European Studies Institute WiSe 2024/25
72 KB
Prüfungsleistungen & Prüfungstermine Institut für Philosophie WISe 2024/25
Fristen (Anmeldung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit)
Magisterstudiengang:
Die Formulare für die Prüfungsanmeldung können per Email angefordert werden.
Wintersemester 2024/25:
Anmeldung zur Magisterprüfung & Magisterarbeit im 1. HF: bis 29.10.2024
Bachelor-, Master- bzw. Magisterarbeiten
Die Beantragung erfolgt mittels Antragsformular (siehe Formulare). Die Anmeldefristen stehen unter "Termine und Fristen". Die Anträge können persönlich während der Sprechzeit, über den Briefkasten neben der Bürotür, postalisch bzw. per Email als Anhang (unter Nutzung der studentischen Email-Adresse) beim Prüfungsmanagement eingereicht werden. Zuvor muss eine Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer erfolgt sein. Für die Anmeldung ist das Ausfüllen des 1. Abschnittes erforderlich. Anmeldeschluss für das Wintersemester 2024/25 ist am 14.11.2024, 15.30 Uhr und für das Sommersemester 2025 am 06.05.2025, 17.30 Uhr. (In begründeten Ausnahmefällen kann von den Fristen abgewichen werden. Dafür können Sie mich zu einem Vorgespräch kontaktieren.) Die eingegangenen Anträge werden in AlmaWeb registriert und es wird eine Systemnachricht versendet.
Die offizielle Themenübergabe erfolgt per Email an die studentische Email-Adresse.
Der Abgabetermin für die Bachelor- bzw. Masterarbeit steht in AlmaWeb unter "Anmeldungen" bzw. auch unter "Meine Prüfungen". Der Termin wird aktualisiert, wenn z. B. fristgemäß innerhalb von 3 Werktagen einen Krankenschein (bis 31.12.2024) und ab 01.01.2025 bis spätestens am 4. Werktag einen Nachweis über die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit eingereicht wird. Die Bearbeitungszeit wird für diese Zeit ausgesetzt. Überschreiten wiederholte Krankschreibungen die Dauer von 50 % der lt. Prüfungsordnung geltenden Bearbeitungszeit müsste die angemeldete Abschlussarbeit bei Vorlage einer weiteren Krankschreibung in einen Rücktritt umgedeutet werden, bzw. es wird auf die Möglichkeit eines Rücktritts hingewiesen. Sollte eine langfristige dauerhafte Erkrankung/Beeinträchtigung vorliegen, kann die Möglichkeit der Beantragung eines Nachteilsausgleiches geprüft werden.
Die Prüfungsordnungen räumen die Möglichkeit ein (Ausnahme Masterstudiengang Global Studies, Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften und Philosophie), die Bearbeitungszeit auf begründetem Antrag
177 KBzu verlängern. Detaillierte Informationen stehen im § 19 (Ausnahme Master Logik § 18) der jeweiligen Prüfungsordnung.
Die Studierenden des Magisterstudienganges erhalten eine Systemnachricht über AlmaWeb.
Fällt der Abgabetermin auf ein Wochenende bzw. einen Feiertag ist der darauffolgende nächste Arbeitstag der Abgabetermin.
Das Einreichen der Abschlussarbeiten kann persönlich oder per Post erfolgen. Zur Fristwahrung muss das Versenden (Poststempel) spätestens am letzten Abgabetermin erfolgen. Für den Paket- bzw. Päckchenversand ist die nebenstehende Postadresse zu verwenden. Eine fristgemäße Abgabe ist außerhalb der regulären Sprechzeiten nach Terminvereinbarung möglich. Vorfristige Abgaben sollten dagegen während der Sprechzeit erfolgen. Im Ausnahmefall kann der Fristenbriefkasten in der Goethestraße 6 genutzt werden. Die Abschlussarbeiten sind dort verpackt und adressiert einzuwerfen. Die Angaben über die Anzahl der erforderlichen Druckexemplare und elektronischen Version kann dem Antragsformular entnommen werden. Nach dem Einreichen erfolgt eine Aktualisierung von Bearbeitungsstatus (von "In Bearbeitung" in "Abgegeben"), Abgabedatum und die Erfassung des Themas der Abschlussarbeit. Diese Angaben sind in AlmaWeb abrufbar.
Weitere Informationen zu Abschlussarbeiten befinden sich auf den Homepages der Institute Philosophie und Kulturwissenschaften.
Die Antragsformulare für den Anmeldezeitraum SoSe 2025 (Anmeldeschluss 06.05.2025) werden ab Ende März 2025 hier zur Verfügung stehen.
ANTRAG AUF BACHELORARBEIT KULTURWISSENSCHAFTEN
240 KB
ANTRAG AUF BACHELORARBEIT PHILOSOPHIE
536 KB
ANTRAG AUF BACHELORARBEIT SOZIALWISSENSCHAFTEN UND PHILOSOPHIE MIT KERNFACH PHILOSOPHIE
547 KB
ANTRAG AUF MASTERARBEIT KULTURWISSENSCHAFTEN
541 KB
ANTRAG AUF MASTERARBEIT LOGIK
532 KB
ANTRAG AUF MASTERARBEIT PHILOSOPHIE
531 KB
ANTRAGSFORMULAR ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
110 KB
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
177 KB
ANTRAG AUF ANERKENNUNG VON LEISTUNGEN
Amtliche Bekanntmachungen (u. a. Studien- und Prüfungsordnungen)