Für den erfolgreichen Abschluss des Master Global Mass Communication benötigen Sie 120 Leistungspunkte. Diese Leistungspunkte erhalten Sie bei Bestehen der Modulprüfungen und der Masterarbeit. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Prüfungen und Masterarbeit.

Das Masterprogramm umfasst ein Maximum von 120 ECTS-Punkten als Voraussetzung zur Verleihung des Abschlusses Master of Arts in Global Mass Communication der Universität Leipzig. Außerdem umfasst das Programm 38 U.S. credit hours als Voraussetzung zur Verleihung des Abschlusses Master of Science in Journalism der Ohio University, von welchen mindestens 50 % entweder während des Auslandssemester und/oder über Fernkurse an der Ohio University absolviert werden müssen. Sollten die Anforderungen der Ohio University nicht erfüllt werden, kann nur der Abschluss Master of Arts in Global Mass Communication verliehen werden.

Die an der Universität Leipzig erlangten ECTS Punkte werden durch die Ohio University angerechnet entsprechend der ÄQUIVALENZTABELLE.

 

Modulprüfungen

Module werden in der Regel mit Modulprüfungen abgeschlossen. Näheres zu Vorgaben und Ablauf von Prüfungen finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung des Master Global Mass Communication.

Eine Modulanmeldung am Institut für KMW ist gleichzeitig die Prüfungsanmeldung. Ausführliche Informationen zur Moduleinschreibung finden Sie auf der Webseite der Fakultät. 

Die Einschreibung erfolgt über das Online-Einschreibesystem TOOL. 

Falls Sie Probleme bei der Einschreibung haben, steht Ihnen ein Kontaktformular des Einschreibteams zur Verfügung. 

Hinweise zu Formalia wissenschaftlicher Arbeiten

In den Studiengängen des IfKMW ist grundsätzlich keine Zitationsweise in Prüfungsarbeiten verbindlich vorgeschrieben.

Wir empfehlen und vermitteln im Propädeutikum des B.A. KMW die Zitation nach APA, wie sie auch von kommunikationswissenschaftlichen Zeitschriften wie der Publizistik (mit kleineren Abweichungen) und der SCM verlangt wird. Andere Zitationsweisen sind möglich, wenn sie konsistent eingehalten werden, vollständig und überprüfbar sind. Auch bei indirekten Zitationen sind Seitenzahlen anzugeben und nicht pauschal auf einen Beitrag bzw. ein Buch zu verweisen.

Einen Vorschlag für ein sinnvolles Zitationsystem finden Sie in diesem Leitfaden
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Klären Sie diese Formalia im Zweifelsfall mit dem Prüfer oder der Prüferin ab.

Das Prüfungsamt am IfKMW

Während Ihres Studiums werden Sie häufig mit dem Prüfungsamt in Kontakt kommen. Das Prüfungsamt unterstützt Sie bei Fragen rund um Prüfungsformalia und sorgt dafür, dass Ihre Studienleistungen in Alma Web erscheinen. 

Zuständigkeitsbereich

In die Zuständigkeit des Prüfungsamts fallen eine Reihe von unterschiedlichen Aufgaben rund um das Thema Prüfungen. Zu diesen Aufgaben gehören: 

  • Prüfungsanmeldungen 
  • Prüfungstermine / Meldefristen 
  • Anerkennung von Prüfungsvorleistungen / Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind 
  • Zulassung zur Prüfung / Rücktritt von der Prüfung
  • Praktika
  • Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen
  • Entgegennahme von Widersprüchen
  • Ausstellen von Zeugnissen 


Hinweise 

Geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Handelt es sich um Fragen zur Modulbelegung/-abmeldung, geben Sie bitte zusätzlich den Modultitel und die entsprechende Modulnummer an. Der Antrag auf die 2. Wiederholungsprüfung muss an den Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses gestellt werden.

 

Die Aufgabe der Prüfungsausschüsse ist es, die Prüfungsverfahren für den betreffenden Studiengang abzustimmen und über ihre Einhaltung zu wachen. Die Prüfungsausschüsse sind somit für alle Angelegenheiten rund um die Prüfungen und die Anerkennung von Studienleistungen in einem Studiengang zuständig. Der jeweilige Prüfungsausschuss kümmert sich insbesondere um Beschwerden oder Widersprüche von Studierenden gegen das Prüfverfahren. Er ist außerdem verpflichtet, der Fakultät regelmäßig über die Entwicklung von Studienzeiten und Prüfungsergebnissen zu berichten.

Am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft gibt es drei Prüfungsausschüsse, um die verschiedenen Studienabschlüsse abzudecken. Jeder der Ausschüsse hat eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und mehrere Mitglieder. Die Mitglieder setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kreise der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden zusammen.

Aktuell gehören dem Prüfungsausschuss für die Studiengänge Master Kommunikations- und Medienwissenschaft, Master Global Mass Communication, Master Hörfunk sowie dem Magister Kommunikations- und Medienwissenschaft die folgenden Mitglieder an: 

  • Prof. Dr. Patrick Donges (Vorsitz)
  • Prof. Dr. Sonja Ganguin (stellvertretender Vorsitz)
  • Prof. Dr. Alexander Godulla
  • Maren Reitler, M. A. (Stellv.: Dr. Freya Sukalla)
  • Tabea Dittrich (studentisches Mitglied, Stellvertrererin: Micaela Speck)

Stellvertreterin bei der Verhinderung eines Hochschullehrers: Prof. Dr. Anne Bartsch

Abschlussarbeit

Die Masterarbeit wird in der Regel im vierten Semester auf englisch geschrieben und von einem/einer Professor/in betreut, soweit diese an der Universität Leipzig oder an der Ohio University in einem für den Masterstudiengang Global Mass Communication relevanten Bereich tätig ist. Für die Masterarbeit erhalten Sie 20 Leistungspunkte.

Die Themenfindung sowie Anfertigung der Arbeit werden von einem Betreuungsausschuss (Thesis Committee), bestehend aus Mitgliedern der beiden Partnerinstitutionen, betreut und beurteilt. Der Ausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden des Betreuungsausschusses (Chair, bzw. Erstbetreuer/in der jeweiligen Arbeit) und zwei zusätzlichen Mitgliedern. Mindestens ein Mitglied soll aus einer Partnerinstitution stammen. Die Bearbeitung richtet sich nach den Regularien beider Institute. So ist zu Beginn des Bearbeitungsprozesses eine Proposal Defense vor dem Betreuungskomitee, in der Regel mit Skype-Call nach Athens, Ohio, durchzuführen. Nach der Proposal Defense beginnt die eigentliche Bearbeitungszeit. Diese beträgt nach Leipziger Prüfungsrecht maximal 23 Wochen; nach Regelungen an der Ohio University müssen zwischen Thesis Proposal und Thesis Defense mindestens 60 Tage liegen. Die 23-wöchige Bearbeitungszeit in Leipzig kann auf Antrag der/des Studierenden aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme des/der Betreuers/Betreuerin in der Regel bis zu sechs Wochen verlängert werden.

Die Anmeldung der Masterarbeit im Prüfungsamt in Leipzig erfolgt auf Antrag spätestens im dritten Semester zum Ende der Vorlesungszeit. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden. Auf dem Antrag zur Masterarbeit ist das mit dem/der BetreuerIn vereinbarte Thema einzutragen und von dem/der BetreuerIn zu unterzeichnen. Zudem ist der/die ZweitgutachterIn einzutragen und dessen/deren Einverständniserklärung einzuholen. Die Masterarbeit muss parallel dazu auch an der Ohio University angemeldet werden.

Hier geht's zum Anmeldeformular für die Masterarbeit.

Informieren Sie sich über alle wichtigen Schritte rund um die Masterarbeit