Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums Kommunikations- und Medienwissenschaft benötigen Sie 120 Leistungspunkte. Diese Leistungspunkte erhalten Sie bei Bestehen der Modulprüfungen und der Masterarbeit. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Prüfungen und Masterarbeit.
Studienfachberatung
Allgemeine Beratung und Informationen zu nicht studienfachbezogenen Themen (Studiengangssystem, Studienfachwechsel, Bewerbung, Auslandsaufenthalt, etc.) erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung und dem Studenten Service Zentrum (SSZ) der Universität.
Auskünfte zum Bewerbungsprozess, zu den Zugangsvoraussetzungen sowie zu den formalen und organisatorischen Rahmenbedingungen erteilt das Studienbüro der Fakultät (Helpdesk). Zudem finden Sie hier Informationen und häufig gestellten Fragen zur Masterbewerbung.
Fragen zum Aufbau und allgemeinen Organisation und Inhalten des KMW-Studiums versuchen Sie bitte zunächst mit Hilfe der Studiendokumente und Ratgebers zum KMW-Studium des Helpdesks der Fakultät zu klären.
Darüber stehen Informationen und Ansprechpartner für spezielle Anliegen zur Verfügung:
- Auslandsstudium: Seite des Erasmus-Programms
- Prüfungsangelegenheiten: Seite des Prüfungsausschusses M.A. KMW (z. B. Anrechnung von Studienleistungen, Einstufung in Fachsemester beim Studiengangswechsel)
Mit dann noch offen gebliebenen Fragen wenden Sie sich zunächst an den Helpdesk der Fakultät. Bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an Dr. Dirk Arnold.
Modulprüfungen
Module werden in der Regel mit Modulprüfungen abgeschlossen. Näheres zu Vorgaben und Ablauf von Prüfungen finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung des Master KMW.
Eine Modulanmeldung am Institut für KMW ist gleichzeitig die Prüfungsanmeldung. Ausführliche Informationen zur Moduleinschreibung finden Sie auf der Webseite der Fakultät.
Die Einschreibung erfolgt über das Online-Einschreibesystem TOOL.
Falls Sie Probleme bei der Einschreibung haben, steht Ihnen ein Kontaktformular des Einschreibteams zur Verfügung.
Immatrikulation ab 01.10.2022
Studienordnung
166 KB (Lesefassung)
Prüfungsordnung
231 KB (Lesefassung)
Institutsweiter Leitfaden zu Zitation und Literaturverzeichnis
369 KB
Immatrikulation ab 01.10.2018
Leitfaden zur Prüfungsordnung Portfolio
260 KB
Immatrikulation von 01.10.2010 bis 01.10.2017
Die Änderungssatzungen zu den Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie hier.
Formalia wissenschaftlicher Arbeiten
In den Studiengängen des IfKMW ist grundsätzlich keine Zitationsweise in Prüfungsarbeiten verbindlich vorgeschrieben.
Wir empfehlen und vermitteln im Propädeutikum des B.A. KMW die Zitation nach APA, wie sie auch von kommunikationswissenschaftlichen Zeitschriften wie der Publizistik (mit kleineren Abweichungen) und der SCM verlangt wird. Andere Zitationsweisen sind möglich, wenn sie konsistent eingehalten werden, vollständig und überprüfbar sind. Auch bei indirekten Zitationen sind Seitenzahlen anzugeben und nicht pauschal auf einen Beitrag bzw. ein Buch zu verweisen.
Einen Vorschlag für ein sinnvolles Zitationsystem finden Sie in unserem Leitfaden:
Klären Sie diese Formalia im Zweifelsfall mit dem Prüfer oder der Prüferin ab.
Leitlinien zur Verwendung von KI
Das IfKMW hat erste Leitlinien zur Verwendung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) und darauf basierenden Tools für wissenschaftliche Arbeiten und Prüfungsleistungen der Studiengänge des Instituts erarbeitet.
KI-Leitlinien
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Zuständigkeitsbereiche Prüfungsmanagement am IfKMW
In die Zuständigkeit des Prüfungsmanagements fallen eine Reihe von unterschiedlichen Aufgaben rund um das Thema Prüfungen in unseren Studiengängen am Institut für KMW. Zu diesen Aufgaben gehören:
- Prüfungsanmeldungen
- Anmeldungen zu Abschlussarbeiten, Entgegennahme von Abschlussarbeiten
- Prüfungstermine / Meldefristen
- Verbuchung von Prüfungsvorleistungen / Prüfungsleistungen
- Zulassung zur Prüfung
- Rücktritt von Prüfungen (auch Entgegennahme von Krankschreibungen)
- Praktika
- Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen (in AlmaWeb)
- Entgegennahme von Widersprüchen
- Ausstellen von Zeugnissen und Leistungsübersichten
Hinweise
Geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Handelt es sich um Fragen zur Modulbelegung/-abmeldung, geben Sie bitte zusätzlich den Modultitel und die entsprechende Modulnummer an. Der Antrag auf die 2. Wiederholungsprüfung muss an den Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses gestellt werden.
Die Aufgabe der Prüfungsausschüsse ist es, die Prüfungsverfahren für den betreffenden Studiengang abzustimmen und über ihre Einhaltung zu wachen. Die Prüfungsausschüsse sind somit für alle Angelegenheiten rund um die Prüfungen und die Anerkennung von Studienleistungen in einem Studiengang zuständig. Der jeweilige Prüfungsausschuss kümmert sich insbesondere um Beschwerden oder Widersprüche von Studierenden gegen das Prüfverfahren. Er ist außerdem verpflichtet, der Fakultät regelmäßig über die Entwicklung von Studienzeiten und Prüfungsergebnissen zu berichten.
Am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft gibt es drei Prüfungsausschüsse, um die verschiedenen Studienabschlüsse abzudecken. Jeder der Ausschüsse hat eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und mehrere Mitglieder. Die Mitglieder setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kreise der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden zusammen.
Hier finden Sie die derzeitigen Mitglieder der Prüfungsausschüsse
Abschlussarbeit
Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt in der Regel im vierten Semester. Für die Bearbeitung der Masterarbeit stehen Ihnen 23 Wochen ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Anmeldung im Prüfungsamt zur Verfügung. Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag der/des Studierenden aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers in der Regel bis zu 4 Wochen verlängert werden. Die Masterarbeit ist zweifach in gedruckter Form und einfach in elektronischer Form in deutscher oder englischer Sprache im Prüfungsamt einzureichen.
Hier finden Sie Hinweise zur Betreuung von Masterarbeiten im MA Kommunikations- und Medienwissenschaft (Stand Juni 2024)
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Die Anmeldung der Masterarbeit soll spätestens im 3. Semester zum Ende der Vorlesungszeit beim Prüfungsamt erfolgen. Gegebenenfalls abweichende Termine zur Anmeldung des Themas der Masterarbeit sind mit der Betreuerin oder dem Betreuer im Vorfeld zu besprechen. Bitte beachten Sie bei einem späteren Beginn, dass sich nicht nur das Ende Ihrer Bearbeitungszeit, sondern auch die Fristen zur Begutachtung und Zeugniserstellung zeitlich nach hinten verschieben.
Auf dem Antrag zur Masterarbeit ist das mit der Betreuerin oder dem Betreuer vereinbarte Thema einzutragen und von der Betreuerin oder dem Betreuer zu unterzeichnen. Zudem ist die Zweitgutachterin oder der Zweitgutachter einzutragen und deren bzw. dessen Einverständniserklärung einzuholen. Die Betreuung der Masterarbeit erfolgt durch die im M. A. KMW tätigen Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer. Das sind im MA KMW Prof. Patrick Donges, Prof. Anne Bartsch, Prof. Alexander Godulla, Prof. Christian Pentzold, Prof. Sonja Ganguin, Prof. Sven Stollfuß und J.-Prof. Niklas Venema. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen. Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat kann Themenwünsche äußern. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von 2 Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden.
ANMELDEBOGEN MASTERARBEIT
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Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit kann auf Antrag der/des Studierenden aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers in der Regel bis zu 4 Wochen verlängert werden. (vgl. §19 Abs. 3, S.3 PO MA KMW, Stand 28. August 2018)
Bitte füllen Sie dazu den verlinkten Antrag aus und reichen Sie ihn beim Prüfungsausschuss ein.
Bewerbung
Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang zum Wintersemester 25/26 nicht mehr möglich ist. Der M.A Kommunikations- und Medienwissenschaft wird vom M.A. Digitale Kommunikation, Medienkulturen und Medienkompetenzen abgelöst. Ab dem Wintersemester 2025/2026 wird unser Masterprogramm mit neuem Namen und neuen Inhalten an den Start gehen. Ab sofort und bis 31.05.2025 haben Sie die Möglichkeit sich direkt für den M.A. DKMM im Bewerbungsportal der Universität Leipzig zu bewerben. Den Studiengang finden Sie im Portal unter "Digitale Kommunikation, Medienkulturen und Medienkompetenzen". Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewerbungsprozess.
Studienstruktur
Das Masterstudium (M. A.) hat einen Umfang von 120 Leistungspunkten, davon entfallen 25 Leistungspunkte auf die Masterarbeit. In jedem Studienjahr werden in der Regel 60 Leistungspunkte erworben. Die Studieninhalte werden in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen vermittelt.
Das Kernfach des Studiengangs M. A. Kommunikations- und Medienwissenschaft gliedert sich in Pflichtmodule (55 LP) und Wahlpflichtmodule (40 LP) sowie die Masterarbeit (25 LP).
Pflichtmodule (55 LP):
1. Fachsemester:
- „Einführung in den Masterstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft“ (06-005-550),
- „Kommunikation, Medien, Gesellschaft“ (06-005-551),
- „Methodenauffrischung und -vertiefung“ (06-005-552)
2. Fachsemester:
- „Theorien des Kommunikations- und Medienwandels“ (06-005-553),
3. Fachsemester:
- „Transfermodul: Praxis- und Anwendungsfelder“ (06-005-554)
4. Fachsemester:
- „Kolloquium“ (06-005-555)
Wahlpflichtmodule (40 LP):
Vier Module im Umfang von 40 LP sind im 2./3. Fachsemester zu absolvieren. Studierende haben die Möglichkeit, sich entweder in einem der Schwerpunkte zu spezialisieren (Wahl aller Module aus einem Schwerpunkt) oder Wahlpflichtmodule aus allen Schwerpunkten frei zu kombinieren.
Schwerpunkt: Medienöffentlichkeiten
- „Methodenspezialisierung Schwerpunkt Medienöffentlichkeiten“ (06-005-569),
- „Forschungsmodul Medienrezeption und Medienwirkung I“ (06-005-570),
- „Forschungsmodul Medienrezeption und Medienwirkung II“ (06-005-571),
- „Forschungsmodul Politische Kommunikation“ (06-005-572)
Schwerpunkt Medienbildung
- „Methodenspezialisierung Schwerpunkt Medienbildung“ (06-005-580),
- „Forschungsmodul Medienbildung und Lehrpraxis I“ (06-005-581),
- „Forschungsmodul Medienbildung und Lehrpraxis II“ (06-005-582),
- „Forschungsmodul Buchkultur und digitale Publikationen“ (06-005-583)
Schwerpunkt Medienkulturen
- „Methodenspezialisierung Schwerpunkt Medienkulturen“ (06-005-590),
- „Forschungsmodul Digitale Medien und vernetzte Kommunikationspraktiken I“ (06-005-591),
- „Forschungsmodul Digitale Medien und vernetzte Kommunikationspraktiken II“ (06-005-592),
- „Medien und Kultur“ (06-005-593).
Im vierten Fachsemester belegen die Studierenden das Pflichtmodul „Kolloquium“ und schreiben die Masterarbeit (25 LP).
Studienverlaufsplan
| Schwerpunkt | Schwerpunkt | Schwerpunkt |
1 | Einführung in den Masterstudiengang | ||
| Kommunikation, Medien, Gesellschaft | ||
| Methodenauffrischung und -vertiefung | ||
2 | Theorien der Kommunikations- und Medienwandels | ||
| Methodenspezialisierung
| Methodenspezialisierung
| Methodenspezialisierung |
Forschungsmodul: Medienrezeption und Medienwirkung I | Forschungsmodul: Medienbildung und Lehrpraxis I | Forschungsmodul: | |
3 | Forschungsmodul: Medienrezeption und Medienwirkung II | Forschungsmodul: Medienbildung und Lehrpraxis II | Forschungsmodul: Digitale Medien und vernetzte Kommunikationspraktiken II |
Forschungsmodul Politische Kommunikation | Forschungsmodul Buchkultur und digitale Publikationen | Medien und Kultur | |
| Transfermodul: Praxis und Anwendungsfelder Alternativ: Praktikum | ||
4 | Kolloquium | Masterarbeit |