Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums Kommunikations- und Medienwissenschaft benötigen Sie 120 Leistungspunkte. Diese Leistungspunkte erhalten Sie bei Bestehen der Modulprüfungen und der Masterarbeit. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Prüfungen und Masterarbeit.

Studienfachberatung

Allgemeine Beratung und Informationen zu nicht studienfachbezogenen Themen (Studiengangssystem, Studienfachwechsel, Bewerbung, Auslandsaufenthalt, etc.) erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung und dem Studenten Service Zentrum (SSZ) der Universität. 

DIREKT ZUR ZENTRALEN STUDIENBERATUNG

Auskünfte zum Bewerbungsprozess, zu den Zugangsvoraussetzungen sowie zu den formalen und organisatorischen Rahmenbedingungen erteilt das Studienbüro der Fakultät (Helpdesk). Zudem finden Sie hier Informationen und häufig gestellten Fragen zur Masterbewerbung.

DIREKT ZUM HELPDESK DER FAKULTÄT

Fragen zum Aufbau und allgemeinen Organisation und Inhalten des KMW-Studiums versuchen Sie bitte zunächst mit Hilfe der Studiendokumente und  Ratgebers zum KMW-Studium des Helpdesks der Fakultät zu klären.

Darüber stehen Informationen und Ansprechpartner für spezielle Anliegen zur Verfügung:

Mit dann noch offen gebliebenen Fragen wenden Sie sich zunächst an den Helpdesk der Fakultät. Bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an Dr. Dirk Arnold.

Modulprüfungen

Module werden in der Regel mit Modulprüfungen abgeschlossen. Näheres zu Vorgaben und Ablauf von Prüfungen finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung des Master DKMM.

Eine Modulanmeldung am Institut für KMW ist gleichzeitig die Prüfungsanmeldung. Ausführliche Informationen zur Moduleinschreibung finden Sie auf der Webseite der Fakultät. 

Die Einschreibung erfolgt über das Online-Einschreibesystem TOOL. 

Falls Sie Probleme bei der Einschreibung haben, steht Ihnen ein Kontaktformular des Einschreibteams zur Verfügung. 

Hinweise zu Formalia wissenschaftlicher Arbeiten

In den Studiengängen des IfKMW ist grundsätzlich keine Zitationsweise in Prüfungsarbeiten verbindlich vorgeschrieben.

Wir empfehlen und vermitteln im Propädeutikum des B.A. KMW die Zitation nach APA, wie sie auch von kommunikationswissenschaftlichen Zeitschriften wie der Publizistik (mit kleineren Abweichungen) und der SCM verlangt wird. Andere Zitationsweisen sind möglich, wenn sie konsistent eingehalten werden, vollständig und überprüfbar sind. Auch bei indirekten Zitationen sind Seitenzahlen anzugeben und nicht pauschal auf einen Beitrag bzw. ein Buch zu verweisen.

Einen Vorschlag für ein sinnvolles Zitationsystem finden Sie in diesem Leitfaden
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Klären Sie diese Formalia im Zweifelsfall mit dem Prüfer oder der Prüferin ab.

Zuständigkeitsbereiche Prüfungsmanagement am IfKMW

In die Zuständigkeit des Prüfungsmanagements fallen eine Reihe von unterschiedlichen Aufgaben rund um das Thema Prüfungen in unseren Studiengängen am Institut für KMW. Zu diesen Aufgaben gehören: 

  • Prüfungsanmeldungen
  • Anmeldungen zu Abschlussarbeiten, Entgegennahme von Abschlussarbeiten
  • Prüfungstermine / Meldefristen 
  • Verbuchung von Prüfungsvorleistungen / Prüfungsleistungen 
  • Zulassung zur Prüfung
  • Rücktritt von Prüfungen (auch Entgegennahme von Krankschreibungen)
  • Praktika
  • Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen (in AlmaWeb)
  • Entgegennahme von Widersprüchen
  • Ausstellen von Zeugnissen und Leistungsübersichten


Hinweise 

Geben Sie bei Anfragen stets Ihre Matrikelnummer an, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Handelt es sich um Fragen zur Modulbelegung/-abmeldung, geben Sie bitte zusätzlich den Modultitel und die entsprechende Modulnummer an. Der Antrag auf die 2. Wiederholungsprüfung muss an den Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses gestellt werden.

 

Die Aufgabe der Prüfungsausschüsse ist es, die Prüfungsverfahren für den betreffenden Studiengang abzustimmen und über ihre Einhaltung zu wachen. Die Prüfungsausschüsse sind somit für alle Angelegenheiten rund um die Prüfungen und die Anerkennung von Studienleistungen in einem Studiengang zuständig. Der jeweilige Prüfungsausschuss kümmert sich insbesondere um Beschwerden oder Widersprüche von Studierenden gegen das Prüfverfahren. Er ist außerdem verpflichtet, der Fakultät regelmäßig über die Entwicklung von Studienzeiten und Prüfungsergebnissen zu berichten.

Am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft gibt es drei Prüfungsausschüsse, um die verschiedenen Studienabschlüsse abzudecken. Jeder der Ausschüsse hat eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und mehrere Mitglieder. Die Mitglieder setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kreise der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden zusammen.

Hier finden Sie die derzeitigen Mitglieder der Prüfungsausschüsse

Abschlussarbeit

Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt in der Regel im vierten Semester. Für die Bearbeitung der Masterarbeit stehen Ihnen 23 Wochen ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Anmeldung im Prüfungsamt zur Verfügung. Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag der/des Studierenden aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers in der Regel bis zu 4 Wochen verlängert werden. Die Masterarbeit ist zweifach in gedruckter Form und einfach in elektronischer Form in deutscher oder englischer Sprache im Prüfungsamt einzureichen.

Hier finden Sie Hinweise zur Betreuung von Masterarbeiten im MA Kommunikations- und Medienwissenschaft (Stand Juni 2024) 
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Die Anmeldung der Masterarbeit soll spätestens im 3. Semester zum Ende der Vorlesungszeit beim Prüfungsamt erfolgen. Gegebenenfalls abweichende Termine zur Anmeldung des Themas der Masterarbeit sind mit der Betreuerin oder dem Betreuer im Vorfeld zu besprechen. Bitte beachten Sie bei einem späteren Beginn, dass sich nicht nur das Ende Ihrer Bearbeitungszeit, sondern auch die Fristen zur Begutachtung und Zeugniserstellung zeitlich nach hinten verschieben.

Auf dem Antrag zur Masterarbeit ist das mit der Betreuerin oder dem Betreuer vereinbarte Thema einzutragen und von der Betreuerin oder dem Betreuer zu unterzeichnen. Zudem ist die Zweitgutachterin oder der Zweitgutachter einzutragen und deren bzw. dessen Einverständniserklärung einzuholen. Die Betreuung der Masterarbeit erfolgt durch die im M. A. KMW tätigen Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer. Das sind im MA KMW Prof. Patrick Donges, Prof. Anne Bartsch, Prof. Alexander Godulla, Prof. Christian Pentzold, Prof. Sonja Ganguin, Prof. Sven Stollfuß und J.-Prof. Niklas Venema. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen. Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat kann Themenwünsche äußern. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von 2 Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden.

ANMELDEBOGEN MASTERARBEIT
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Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit kann auf Antrag der/des Studierenden aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers in der Regel bis zu 4 Wochen verlängert werden. (vgl. §19 Abs. 3, S.3 PO MA KMW, Stand 28. August 2018)

Bitte füllen Sie dazu den verlinkten Antrag aus und reichen Sie ihn beim Prüfungsausschuss ein.

Antrag Verlängerung Bearbeitungszeit
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Bewerbung

Bewerbung für deutsche Studierende

Die Bewerbung für den Master DKMM ist ab dem 02.05.2025 bis zum 31.05.2025 online an der Universität Leipzig über das Campus-Management-System AlmaWeb möglich. Sie bekommen eine Bewerbernummer zugewiesen, mit der Sie dort jederzeit den Status Ihrer Bewerbung einsehen können und finden alle weiteren Informationen zu den einzureichenden Unterlagen.

Für die Durchführung des Auswahlverfahrens sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der Sprachkenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
  • Kopie des Zeugnisses (inkl. Transcript of Records und Diploma Supplement) (Falls noch kein Zeugnis vorliegt, dann reicht das Transcript of Records und ein Nachweis des Prüfungsamtes, dass der Abschluss bis zum Beginn des Master realistisch ist.)
  • Nachweis eines mindestens 300 Stunden umfassenden zusammenhängenden Praktikums in einer oder mehreren studiengangsbezogenen Einrichtungen vor Aufnahme des Studiums. Der Nachweis studiengangsbezogener Erfahrungen kann auch durch andere berufspraktische Tätigkeiten im Medienbereich erfolgen.
  • Eine dreiseitige Darstellung der Abschlussarbeit des ersten berufsqualifizierenden Studienganges (z. B. Bachelor)

Es finden keine Auswahlgespräche statt.

Bewerbung für ausländische Studierende 

Ausländische Studierende bewerben sich bitte über uniassist. Die Bewerbung über uniassist ist bereits ab dem 15.04.2025 bis zum 31.05.2025 möglich. Nähere Informationen finden Sie hierEs finden keine Auswahlgespräche statt.

Informationsangebote

Für alle Interessierten am Masterstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft findet eine Informationsveranstaltung statt

Termin: Dienstag, den 15. April, 18.00 Uhr bis ca. 19.30 Uhr via ZOOM

Der Studiengangsleiter Prof. Dr. Patrick Donges gibt Ihnen im Webinar (Zoom) am Dienstag, den 15. April, 18.00 Uhr, einen Überblick und beantwortet gerne Ihre Fragen. Anmeldung zum Webinar bitte bis zum 18. April an  mit Betreff „Master-Webinar“. Bitte Name und jetzige Hochschule angeben. Sie erhalten dann die Zugangsdaten.

Bitte beachten Sie auch den Ratgeber des Helpdesk.

Weitere studiengangsspezifische sowie allgemeine Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Informationsseite der Uni-Leipzig zum M. A. DKMM

Auskünfte zum Bewerbungsprozess, zu den Zugangsvoraussetzungen sowie zu den formalen und organisatorischen Rahmenbedingungen erteilt das Studienbüro der Fakultät (Helpdesk). Inhaltliche Fragen zum Studiengang richten Sie bitte an den Studienfachberater.

1. Was ist ein fachlich einschlägiger Studiengang, der die Voraussetzungen für den Master DKMM erfüllt?

Der Master DKMM ist ein sozialwissenschaftlicher Studiengang. Er ist konsekutiv angelegt, setzt also Grundkenntnisse über das deutsche Mediensystem, die wesentlichen kommunikations- und medienwissenschaftlichen Theorien und Methoden sowie die relevanten Forschungs- und Anwendungsfelder des Faches voraus. Diese sollten in einem Studium der Kommunikations- und/oder Medienwissenschaft, Publizistik, Journalistik oder einem eng verwandten Fach erworben worden sein. Bitte informieren Sie sich ggf. zum Vergleich über die Inhalte unseres B. A.-Studiums KMW.

Sprach- und literaturwissenschaftliche und philosophische Studiengänge erfüllen i.d.R. die Zugangsvoraussetzungen nicht.

2. Ich habe noch kein Bachelor-Zeugnis. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, eine Bewerbung ohne B. A.-Zeugnis ist möglich und oftmals sogar üblich. Wichtig ist, dass Sie eine möglichst genaue Dokumentation Ihres bisherigen Studienverlaufs (= Transcript of Records) beifügen, aus dem die von Ihnen belegten und erfolgreich absolvierten Module mit Punktzahl und Benotung hervorgeht. Dabei geht es tatsächlich um Ihren individuellen Studienverlauf, nicht um die allgemeine Beschreibung Ihres Studienganges. Das Transcript sollte erkennen lassen, dass Sie Ihr B.A.-Studium zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgreich abschließen können. Einige Universitäten bescheinigen dies gesondert, andere nicht.

4. Mein Praktikum werde ich erst nach der Bewerbungsfrist antreten/abschließen. Wie weise ich es nach?

Wie bei allen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie nachweisen, dass diese bis zum Antritt des Studiums erfüllt sind. Das heißt, dass Sie Ihre Praktika auch noch nach der Bewerbung abschließen oder ableisten können. Bitte legen Sie in diesem Fall die Praktikumsvereinbarung oder eine vergleichbare Bescheinigung bei, die belegt, dass Sie das Praktikum absolvieren werden.

5. Welche Inhalte umfasst die Darstellung der Abschlussarbeit?

In der dreiseitigen Darstellung geben Sie einen Überblick über Ihre Abschlussarbeit, d. h. Sie stellen das Erkenntnisinteresse und die Forschungsfragen der Arbeit vor. Dabei gehen Sie auf die zugrunde gelegten theoretischen Ansätze und Literatur ein und erläutern Ihre methodische Vorgehensweise. Sofern vorliegend, stellen Sie die Ergebnisse der Arbeit dar. Abschließend geben Sie einen Ausblick auf neue Forschungsfragen. 

6. Welche Bewerbungsunterlagen müssen beglaubigt sein?

Für die Bewerbung werden keinerlei beglaubigte Kopien benötigt. Nur wenn es zu einer Zulassung kommen sollte, dann müssen einige amtlich beglaubigte Unterlagen, wie bspw. vom B. A.-Zeugnis, direkt bei der Universität eingereicht werden.

7. Was verbirgt sich hinter den Niveaustufen für die Fremdsprachenkenntnisse und wie weise ich sie nach?

Alle Bewerber/innen, die ein reguläres deutsches Abitur abgelegt haben, weisen ihre Sprachkenntnisse entsprechend mit der Kopie des Abiturzeugnisses nach. Andere Nachweise sind nicht notwendig.

Nur Bewerber/innen mit anderen Schulabschlüssen müssen ggf. gesonderte Sprachzertifikate beifügen. Die Niveaustufen orientieren sich am gemeinsamen europäischen Referenzrahmen: B2 = mind. fünf Jahre zusammenhängender Unterricht, A2 = mind. drei Jahre zusammenhängender Unterricht.

8. Wer zählt als ausländische Studierende?

Zwei Kriterien sind hier entscheidend: die Hochschulzugangsberechtigung (= Abitur oder Äquivalent) und der Bachelorabschluss.

Wer sowohl die Hochschulzugangsberechtigung als auch den Bachelorabschluss im Ausland erworben hat, gilt als ausländischer Studierender und muss sich über uniassist bewerben.

Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem Bachelorabschluss zählen ebenfalls als ausländische Studierende und müssen uniassist nutzen.

Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und deutschem Bachelorabschluss zählen hingegen nicht als ausländische Bewerber und nutzen bitte die Bewerbung über Alamweb. Dasselbe gilt für Bewerber/innen, die sowohl die Hochschulzugangsberechtigung als auch den B.A. in Deutschland erworben haben.

Studienstruktur

Die Regelstudienzeit des M.A. Digitale Kommunikation, Medienkulturen und Medienkompetenzen umfasst einschließlich Masterarbeit 4 Semester. Der Studiengang mündet in den Abschluss Master of Arts.

Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes für das Masterstudium entspricht 120 Leistungspunkten. Von diesen werden 55 LP in Form von Pflichtmodulen, 40 LP in Form von Wahlpflichtmodulen und 25 LP in Form der Masterarbeit erbracht. Mit Ausnahme der Masterarbeit (25 LP) und des damit verbundenen Kolloquiums (5 LP) umfassen alle Module 10 LP und dauern ein Semester. Einzelne Forschungsmodule werden thematisch über zwei Semester geführt, es kann jedoch auch nur eines davon belegt und abgeschlossen werden. 

Pflichtmodule (55 LP):

1. Fachsemester:

  • „Einführungsmodul“ (06-005-550),
  • „Reflexionsmodul: Lösungsvorschläge der Wissenschaft zu Problemen der Kommunikationspraxis“ (06-005-551),
  • „Methodenmodul: Auffrischung und -vertiefung“ (06-005-552)

2. Fachsemester:

  • „Theoriemodul: Digitalisierung und ihre Folgen verstehen und erklären“ (06-005-553),
  • „Praxismodul: Medienwandel in Beruf und Praxis”

4. Fachsemester:

  • „Kolloquium“ (06-005-555)

 

Wahlpflichtmodule (40 LP):

Im 2./3. Fachsemester belegen die Studierenden drei Wahlpflichtmodule aus den sechs angebotenen Forschungsmodulen. Die im 2. Fachsemester gewählten Forschungsmodule können im 3. Fachsemester inhaltlich konsekutiv fortgeführt werden. Zur Sicherung der Mobilität können sie jedoch auch einzeln belegt und abgeschlossen werden. 

  • „Nutzung und Wirkung digitaler Kommunikation I“ (06-005-570),
  • „Nutzung und Wirkung digitaler Kommunikation II“ (06-005-571),
  • „Digitale Medienkulturen und Medienkompetenzen I“ (06-005-580),
  • „Digitale Medienkulturen und Medienkompetenzen II“ (06-005-581),
  • „Wandel öffentlicher Kommunikation und Gesellschaft“ (06-005-572),
  • „Wandel digitaler Medien und Kultur“ (06-005-593)

Im 3. Fachsemester haben die Studierenden die Möglichkeit, entweder das

  • Transfermodul „Medienhandeln digital und praxisnah“ (06-005-554) zu belegen
  • oder ein Praktikum im Umfang von 300 Stunden zu absolvieren.

Im vierten Fachsemester belegen die Studierenden das Pflichtmodul „Kolloquium“ und schreiben die Masterarbeit (25 LP).
 

Studienverlaufsplan


 

1

Einführungsmodul 

1 Ringvorlesung „Digitale Kommunikation, Medienkulturen und Medienkompetenzen“

1 Übung „Einführung und Orientierung“

PL: Kleine schriftliche Leistung (Thesenpapier, Essay) [unbenotet]

 

Reflexionsmodul: Lösungsvorschläge der Wissenschaft 
zu Problemen der Kommunikationspraxis

2 Seminare

PL: Portfolio mit 2-3 Teilleistungen (Thesenpapier, Essay, Diskussionsbeitrag)

 

 Methodenmodul: Auffrischung und -vertiefung

1 Vorlesung Statistik

Übung Quantitative Forschungsdesigns

Übung Qualitative Forschungsdesigns

PL: Portfolio mit drei Teilleistungen (Test, Entwicklung eines Erhebungsinstrumentes, Erhebung von Forschungsdaten)

2

Theoriemodul: Digitalisierung und ihre Folgen verstehen und erklären 

2 Seminare

PL: Hausarbeit

 

Praxismodul: Medienwandel in Beruf und Praxis

2 Seminare

PL: Portfolio

 

Forschungsmodul 
Nutzung und Wirkung 
digitaler Kommunikation I

Projektseminar und Übung 

PL: Forschungsbericht

Forschungsmodul 
Digitale Medienkulturen 
und Medienkompetenzen I

Projektseminar und Übung 

PL: Forschungsbericht

3

Forschungsmodul 
Nutzung und Wirkung 
digitaler Kommunikation II

Projektseminar und Übung 

PL: Forschungsbericht

Forschungsmodul 
Digitale Medienkulturen 
und Medienkompetenzen II

Projektseminar und Übung 

PL: Portfolio

 

Forschungsmodul 
Wandel öffentlicher Kommunikation 
und Gesellschaft

Projektseminar und Übung 

PL: Forschungsbericht

Forschungsmodul
Wandel digitaler Medien 
und Kultur

Projektseminar und Übung 

PL: Forschungsbericht

 

Transfermodul: 
Medienhandeln digital und praxisnah 

Zwei Übungen

PL: Portfolio 

Praktikum

Praktikum 300 Stunden


PL: Praktikumsbericht

4

Kolloquium
1 Kolloquium (1 SWS) 
(5 LP, unbenotet)

Masterarbeit
(25 LP)