Prüfungsregeln für Langzeitstudierende
Aus Regelungen im Sächsischen Hochschulgesetz ergeben sich prüfungsrechtliche Konsequenzen für Langzeitstudierende: Nach Regelstudienzeit plus vier weitere Semester gelten alle bis dahin nicht erbrachten Modulprüfungen als im Erstversuch nicht bestanden. Das teilt die Vorsitzende des…