Hier finden Sie Informationen zu Modulprüfungen, zur Ersten Staatsprüfung (Lehramt), zu Anforderungen an Abschlussarbeiten sowie relevante Regelungen durch den Prüfungsausschuss.
Wer prüft in diesem Semester und wann genau?
Zu Beginn eines jeden Semesters legt der Prüfungsausschuss fest, welche Lehrenden in welchem Modul die Prüfungen abnehmen bzw. zweitbegutachten.
Prüfungsunfähigkeit
Bearbeitungszeiten von Prüfungsleistungen können durch Prüfungsunfähigkeit ausgesetzt werden. Gleiches gilt für die Teilnahme an Klausuren.
Ab dem 1. Januar 2025 wird gemäß § 36 Abs. 10 des Sächsischen Hochschulgesetzes für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit benötigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) genügt nicht!
Die Meldung der Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen. Das dafür notwendige und vollständig ausgefüllte Formular
muss spätestens am vierten Werktag nach dem Arztbesuch beim Prüfungsmanagement des Institutes vorliegen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf der Seite des PrüfungsmanagementS.
Nachfolgend werden Sie über den neuen Abgabe-/Prüfungstermin informiert.
Wiederholung von Modulprüfungen
Wenn eine Modulprüfung nicht bestanden wurde (auch durch Nichteinreichen oder Nichterscheinen), besteht die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung, und zwar innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Nichtbestehens. Die Modalitäten müssen mit der Prüferin oder dem Prüfer individuell abgesprochen werden. Darüberhinaus muss unbedingt die Prüfungsmanagerin über die Wiederholung informiert werden (powi.pruefungsmanagement@uni-leipzig.de).
Wenn auch ein Zweitversuch nicht bestanden wurde, kann bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein Drittversuch beantragt werden. Das weitere Verfahren ist äquivalent zur ersten Wiederholungsprüfung.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an den Studienfachberater.
Langzeitstudium
Aus Regelungen im Sächsischen Hochschulgesetz ergeben sich prüfungsrechtliche Konsequenzen für Langzeitstudierende: Nach Regelstudienzeit plus vier weitere Semester gelten alle bis dahin nicht erbrachten Modulprüfungen als im Erstversuch nicht bestanden. Siehe auch das entsprechende Merkblatt
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Erste Staatsprüfung und Wissenschaftliche Arbeit (Lehramt)
Die Studierenden in den Lehramtsstudiengängen Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung(/Wirtschaft) finden hier Informationen zur Ersten Staatsprüfung und der Wissenschaftlichen Arbeit.
Für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Fach Gemeinschaftskunde ist grundsätzlich das Landesamt für Schule und Bildung zuständig.
Die Anmeldung erfolgt zweimal im Jahr:
- Ende März/Anfang April für die Prüfungen im darauffolgenden Wintersemester
- Ende September/Anfang Oktober für die Prüfungen im darauffolgenden Sommersemester
Informieren Sie sich auf der Homepage des LaSuB über die konkreten Termine.
Bei der Anmeldung ist unter anderem anzugeben, welche Prüfungen (wissenschaftliche Arbeit, mündliche Prüfungen) in der Fachwissenschaft beziehungsweise in der Fachdidaktik absolviert werden.
Wichtig ist, dass Sie die Lehrenden, bei denen Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit (‚Staatsexamensarbeit‘) schreiben möchten, rechtzeitig (idealerweise mindestens einen Monat) vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung kontaktieren.
Für die mündlichen Prüfungen können Sie über das Anmelde-Tool (Nicht mit dem Tool für die Moduleinschreibung verwechseln!) aus den vom Institut festgelegten Prüfungsteams auswählen. Die Anmeldung erfolgt über das ‚Windhundverfahren‘; jedes Prüfungsteam steht nur für eine begrenzte Anzahl von Prüfungen zur Verfügung.
Die Auswahl erfolgt zweimal im Jahr:
- Ende November/Anfang Dezember für die Prüfungen im darauffolgenden Sommersemester
- Ende Mai/Anfang Juni für die Prüfungen im darauffolgenden Wintersemester
Hinsichtlich der genauen Termine werden Sie durch das Studienbüro unserer Fakultät informiert.
Den Studierenden, die über das Tool kein Prüfungsteam ausgewählt haben, ordnet das Institut ein Prüfungsteam zu.
Für die mündliche Prüfung in der Fachdidaktik kann üblicherweise zwischen den folgenden Prüferinnen und Prüfern ausgewählt werden:
- Prof. Dr. Dennis Hauk
- Franziska Menter
- Clara Seidel
- Nina Soujon
- Dr. Stephan Weser
Für die mündliche Prüfung in der Fachwissenschaft kann üblicherweise zwischen den folgenden Prüfungsteams ausgewählt werden:
- Prof. Dr. Ireneusz Pawel Karolewski und Dr. Hendrik Träger
- Prof. Dr. Henrike Knappe und Dr. Julia Leib
- Prof. Dr. Astrid Lorenz und Dr. Johannes Schuster
- Prof. PhD Rebecca Pates und Dr. Lars Vogel
- Prof. Dr. Solveig Richter und Dr. Daniel Schmidt
Die mündliche Prüfung in der Fachdidaktik GR(W) hat einen Umfang von 25 Minuten und besteht aus zwei Teilen:
- Besprechung der fachdidaktischen Prüfungsliteratur (15 min) und
- Besprechung von fachdidaktischen Anforderungssituationen zur Unterrichtsplanung und -reflexion (10 min).
Weitere Informationen zur Ausgestaltung, zum Inhalt und zur Prüfungsliteratur entnehmen Sie bitte der Handreichung
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Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Professur halbjährlich jeweils direkt zu Beginn (für Prüfungstermine im Wintersemester) und am Ende des Wintersemesters (für Prüfungstermine im Sommersemester) fakultative Übungen zum Ablauf und zum Inhalt der mündlichen Prüfung an.
Der nächste Termin liegt am Montag, den 30.03.26, von 9-13 Uhr (Onlineveranstaltung).
Bitte melden Sie sich über eine Nachricht an Prof. Dr. Dennis Hauk für die Übung an. Sie erhalten anschließend den Zugangslink zur Teilnahme.
Die mündliche Prüfung in der Fachwissenschaft der Politikwissenschaft dauert 40 Minuten.
Die Studierenden für das gymnasiale Lehramt und Lehramt an Berufsbildenden Schulen werden in diesen Bereichen geprüft:
- Internationale Beziehungen,
- Politische Systeme und Systemvergleich,
- PolitischeTheorie,
- Einführung in wissenschaftstheoretische und methodische Grundlagen der Sozialwissenschaften/ ausgewählte quantitative und qualitative sozialwissenschaftliche Methoden/ Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialstatistik
Die Studierenden für das Lehramt an Oberschulen und Sonderpädagogik können zwei aus diesen drei Bereichen auswählen:
- Internationale Beziehungen,
- Politische Systeme und Systemvergleich,
- Politische Theorie
Die Studierenden müssen vor der Prüfung mehrere Thesen aufstellen. Mit den Thesen können inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Gleichwohl kann sich die Prüfung auch auf weitere Aspekte aus der Politikwissenschaft erstrecken.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor dem Prüfungstermin die Prüferinnen und Prüfer zu kontaktieren, um über die konkrete Ausgestaltung und Anforderungen zu sprechen.
Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung gibt es ein in der Vorlesungszeit wöchentlich stattfindendes Staatsexamenskolloquium (Dr. Träger). Dort können Thesen diskutiert und im ‚peer to peer‘-Verfahren die Prüfungsgespräche simuliert werden. Genauere Informationen zu Zeit und Ort des Kolloquiums können Sie dem jeweils aktuellen Vorlesungsverzeichnis unseres Instituts entnehmen.
Die Wissenschaftliche Arbeit im Lehramtsstudium wird üblicherweise im 9. (Oberschule/Sonderpädagogik) bzw. 10. Fachsemester (Gymnasium/BbS) verfasst.
Das Thema Ihrer Abschlussarbeit finden Sie eigenständig. Fragen Sie unbedingt rechtzeitig vor der Anmeldefrist eine/n Betreuer/in sowie eine/n Zweitgutachter/in an. Einige machen ihre Entscheidung von einem Exposé abhängig. Aktuelle Liste der Betreuungspersonen.
Die Anmeldung der Wissenschaftlichen Arbeit in den Lehramtsstudiengängen läuft über das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB; Online-Portal). Sie setzt auch die Prüfungszeiträume fest. Die Bearbeitungsdauer beträgt sechs Monate.
Wissenschaftliche Arbeiten im Lehramt reichen Sie in dreifacher Druckausführung sowie auf Datenträgern fristgerecht bei den Gutachter/innen sowie in der Prüfungsbehörde (LaSuB) ein.
Der Arbeit ist eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung einzubinden. Textvorschlag:
- „Eigenständigkeitserklärung. Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Wissenschaftliche Arbeit selbstständig verfasst habe. Ich versichere, dass ich keine anderen als die angegebenen Quellen (inklusive KI-Programme) benutzt und alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche gekennzeichnet habe und dass die eingereichte Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist. Die elektronische Fassung stimmt mit der gedruckten Fassung überein.“
Zum Ziel der Staatsexamensarbeit heißt es in der Lehramtsprüfungsordnung: „Der Prüfungsteilnehmer muss eine wissenschaftliche Arbeit anfertigen und darin zeigen, dass er ein fachwissenschaftliches, fachdidaktisches, berufsdidaktisches oder bildungswissenschaftliches Thema mit wissenschaftlichen Methoden und Hilfsmitteln sachgerecht bearbeiten kann.“
Das Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung (ZLS) hat Hinweise für Formalia in wissenschaftlichen Arbeiten zusammengestellt. Hier dazu mehr: ZLS
Bachelor- bzw. Master-Arbeit
Hier finden Sie umfangreiche Informationen rund um Ihre Abschlussarbeit. Darüberhinaus stehen in einem Moodle-Kurs weiterführende Links, Texte, Foren und Materialien zur Verfügung.
Die B.A.-Arbeit wird regulär im 5. und 6. Fachsemester geschrieben (Voraussetzung für die Anmeldung sind mindestens 120 Leistungspunkte).
Die M.A.-Arbeit wird im 3. und 4. Fachsemester geschrieben.
Das Thema Ihrer Abschlussarbeit finden Sie eigenständig. Fragen Sie unbedingt rechtzeitig vor der Anmeldefrist eine/n Betreuer/in sowie eine/n Zweitgutachter/in an. Einige machen ihre Entscheidung von einem Exposé abhängig.
Sie können ein/e externe/n Zweitgutachter/in vorschlagen, wenn er oder sie habilitiert ist bzw. Professor/innenstatus hat; wenn er oder sie promoviert ist, sollten Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, in welchem Sie darstellen, dass der/die Zweitgutachter/in thematisch und fachlich einschlägig ist.
Das Thema sollte auf der Anmeldung zunächst recht allgemein formuliert sein. Es kann nur einmal — und zwar innerhalb der ersten beiden Wochen der Bearbeitungszeit — zurückgegeben werden, um ein neues zu beantragen. Das Thema muss — exakt so wie beantragt — auf dem Deckblatt der Arbeit stehen. Konkretisierungen können in einen Untertitel aufgenommen werden.
Form und Intensität der Betreuung sprechen Sie individuell ab.
Das von beiden Gutachter/innen unterschriebene Anmeldeformular reichen Sie bei der Prüfungsmanagerin ein.
- Anmeldefristen: 05.01. bis 30.01.2026
- Bearbeitungszeiträume: 11.03. bis 19.08.2026
Unmittelbar vor Beginn des Bearbeitungszeitraums bestätigen Sie das Thema bei der Prüfungsmanagerin.
Sollten Sie aus studienorganisatorischen Gründen (z.B. Praktikum) Ihre Master- oder Bachelor-Arbeit in einem abweichenden Zeitraum verfassen wollen, sprechen Sie das mit der Betreuungsperson sowie der Prüfungsmanagerin ab.
Die Arbeiten reichen Sie in doppelter Druckausführung sowie in elektronischer Form fristgerecht im Prüfungsmanagement ein. Sollte die zuständige Prüfungsmanagerin J. Rülicke nicht im Haus sein, kann die Arbeit auch bei einer der anderen Prüfungsmanagerinnen der Fakultät abgegeben werden (S. Bille, S. Müller, U. Materne). Alternativen sind der Postversand (Datum des Stempels ist maßgeblich) oder der Fristbriefkasten der UL in der Goethestraße.
Der Arbeit ist eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung einzubinden. Textvorschlag:
- „Eigenständigkeitserklärung. Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit selbständig verfasst habe. Ich versichere, dass ich keine anderen als die angegebenen Quellen (inklusive KI-Programme) benutzt und alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche gekennzeichnet habe und dass die eingereichte Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist. Die elektronische Fassung stimmt mit der gedruckten Fassung überein.“
Im Falle einer ärztlich attestierten Arbeits-/Prüfungsunfähigkeit verlängert sich die Bearbeitungsfrist entsprechend. Dazu muss das ärztliche Attest (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen bei der Prüfungsmanagerin eingereicht werden. Etwaige notierte Diagnoseschlüssel sind unkenntlich zu machen. Zur Wahrung der Frist ist eine Übersendung per eMail an powi.pruefungsmanagement(at)uni-leipzig.de möglich.
In besonderen und begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist verlängern. Gründe können prinzipiell nur solche sein, die die Fertigstellung der Arbeit im vorgegebenen Zeitraum verhindern und auf die der Bearbeiter bzw. die Bearbeiterin keinen Einfluss hat. Beispiele sind Probleme bei empirischen Studien durch Absagen von Interviewpartnern oder Praxispartnern, die bereits zugesagt hatten usw. Keine Gründe sind allgemeiner Zeitverzug, parallele Berufstätigkeit, Verfügbarkeit von Literatur, inhaltliche Änderungen der Konzeption etc. Die Verlängerung muss mindestens vier Wochen vor Abgabefrist schriftlich bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragt werden (Prof. R. Pates).
Die Bachelorarbeit soll (lt. Prüfungsordnung) zeigen, „dass der/die Prüfungskandidat/in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem/ihrem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit soll im thematischen Zusammenhang mit einer fach- und/oder berufsfeldspezifischen Schwerpunktsetzung stehen.“ Umfang: etwa 40 Seiten.
Die Masterarbeit in Politikwissenschaft soll zeigen, „dass der/die Prüfungskandidat/in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem/ihrem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Erwartet wird die Auseinandersetzung mit dem einschlägigen Forschungsstand; in ihrem Verlauf muss deutlich werden, was den eigenen Ansatz auszeichnet und warum er gewählt worden ist.“ Umfang: etwa 80 Seiten.
Layout-Empfehlung:
- Zeilenabstand 1,5, Schriftgröße 12 pt, Times New Roman, außen 4 cm Rand;
- Blocksatz mit Silbentrennung;
- Quellennachweis konsistent im Text oder als Fuß-/Endnote;
- Literatur- und Quellenverzeichnis.
Für die Zitatnachweise (im Text, als Fuß- oder Endnote) und das Literaturverzeichnis ist kein bestimmtes Format vorgeschrieben. Man sollte sich aber an eine akademische Konvention halten und diese dann durchgängig verwenden.
Um Papier zu sparen, kann die Arbeit zweiseitig ausgedruckt werden. Bindung — wenn möglich — in Spiralheftung.
Weitergehende Absprachen sind Teil des Betreuungsverhältnisses, werden also zwischen der betreuenden Person und der oder dem Studierenden individuell getroffen.
Sollte die Bearbeitung ins Stocken kommen, nehmen Sie möglichst umgehend Kontakt mit der oder dem Betreuenden auf.
Orientierung bietet der institutsinterne Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten.
Wertvolle Tipps zum wissenschaftlichen Schreiben finden Sie unter anderem im Schreibportal der Universität Leipzig.
Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die entsprechenden Studiendokumente.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss tagt unregelmäßig, je nach Antragslage. Ihm gehören mit Stimmrecht drei Hochschullehrerinnen oder -lehrer, ein Mitglied des Akademischen Mittelbaus und ein Mitglied der Fachschaft an.
Vorsitzende des Prüfungsausschusses: Prof. Rebecca Pates PhD
Generelle Beschlüsse des Prüfungsausschusses
- Umgang mit Plagiaten. Kommt bei der Überprüfung einer Prüfungsleistung der Verdacht auf einen Täuschungsversuch auf, übergibt die Gutachterin / der Gutachter die Arbeit mit entsprechenden Nachweisen dem Prüfungsausschuss (PA). Auf dieser Grundlage entscheidet der PA, ob der Verdacht begründet ist. Der PA hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten: a) es kann kein klarer Täuschungsversuch erkannt werden (Prüfung wird normal benotet), b) es liegt wohl ein Täuschungsversuch vor (Prüfung wird mit 5,0 bewertet und kann wiederholt werden) oder c) es liegt klar ein schwerwiegender Täuschungsversuch vor (Prüfung wird mit 5,0 bewertet und die Modulprüfung kann nicht wiederholt werden). Falls letzteres die Prüfung in einem Pflichtmodul betrifft, kann das Studium in diesem Fach nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Nach seiner Entscheidung über den Vorwurf des Täuschungsversuchs informiert der PA die Kandidatin / den Kandidaten darüber und fordert ihn / sie zu einer schriftlichen Stellungnahme auf. Auf der Grundlage der Vorkommnisse und der Stellungnahme des oder der Studierenden entscheidet der PA, welche Konsequenz in die Akten eingeht.
- Bearbeitungsfristen von Abschlussarbeiten. Verlängerungen sind möglich: a) bei Krankheit, wobei sich die Bearbeitungszeit um die Zeit der Krankschreibung (ärztliches Attest unbedingt erforderlich) verlängert; b) in begründeten Ausnahmefällen, wobei ein schriftlicher Antrag mit einem Votum des Erstgutachters / der Erstgutachterin über das Prüfungsamt an den Prüfungsausschuss zu richten ist.
- Prüfungsvorleistungen sind bezüglich Fristen und Entschuldigungsgründen wie Prüfungsleistungen zu behandeln.
- Ärztliche Atteste, die sich auf Zeiten beziehen, in denen Testate (als Prüfungsvorleistungen) geschrieben werden, sind nicht beim Prüfungsamt einzureichen, sondern beim Prüfer / der Prüferin bzw. Modulverantwortlichen.