Im Studium des Faches Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung lernen Sie die grundlegenden Inhalte, Theorien und Ansätze der Politikwissenschaft kennen und setzen sich vertiefend mit politikwissenschaftlichen Fragestellungen auseinander. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verbindung mit für das Schulfach wichtigen Nachbardisziplinen (Recht, Soziologie). Zusätzlich erlernen und reflektieren Sie die Vermittlung dieser Inhalte im Schulunterricht.
Auf einen Blick
-
Studienrichtung
Lehramt und Erziehungswissenschaften, Sozialwissenschaften -
Studientyp
grundständig -
Abschluss
Staatsexamen -
Lehrsprache
Deutsch -
Studienform
Vollzeit, Teilzeit -
Studienbeginn
Wintersemester -
Zulassungsbeschränkung
örtlich zulassungsbeschränkt -
Regelstudienzeit
9 Semester
-
NC
Im letzten Auswahlverfahren erhielten alle Studienbewerberinnen und -bewerber einen Studienplatz.
Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife
Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung.
Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzt:innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie) oder Fachärzt:innen für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend.
Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzt:innen an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
- Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
- Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
Inhalte
Das Studium im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung soll in fachwissenschaftliche und fachdidaktische Probleme einführen, so dass die methodische, begriffliche und systematische Verflechtung der verschiedenen Teildisziplinen des Faches deutlich wird.
Die Studierenden sollen eine systematische Orientierung und Kriterien für ein verantwortliches Handeln erwerben, die für die spätere Tätigkeit im Lehrerberuf erforderlich sind. Das Studium beinhaltet neben vier Fachdidaktikmodulen acht fachwissenschaftliche Module, davon fünf aus dem Bereich der Politikwissenschaft sowie je ein Modul aus der Soziologie, der Wirtschafts- und der Rechtswissenschaft.
Dieses Fach kann auch als Lehramtserweiterungsfach, zusätzlich zu den bereits studierten Fächern im gleichen Lehramtsstudiengang, gewählt werden.
Die Studierenden immatrikulieren sich in den Lehramtsstudiengang, entscheiden sich für zwei Studienfächer und legen dabei fest, welches von beiden das erste Fach ist. Im ersten Fach wird i. d. R. die wissenschaftliche Arbeit verfasst. Welche Fächer miteinander kombiniert werden können, ist in der Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I) festgelegt.
- Das Fach 1 wird im Umfang von 80 Leistungspunkten (LP), einschließlich seiner Fachdidaktik (15 LP), studiert.
- Das Fach 2 umfasst ebenfalls 80 LP.
- Der bildungswissenschaftliche Bereich umfasst 35 LP.
- Im Bereich der Schulpraktischen Studien sind 25 LP zu erbringen.
- Im Rahmen der Ergänzungsstudien werden Module im Umfang von 20 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich studiert. Obligatorisch für jeden Lehramtsstudierenden ist hier das Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP).
Bei der Wahl des zweiten Kernfaches beachten Sie bitte die gültigen Fächerkombinationen.
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums befähigt zum Lehramt an Oberschulen in den beiden gewählten Fächern.
Bewerbung
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.07.
Bewerbungsportal: AlmaWeb
Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten „Online-Bewerbung” und „Bewerbung für ein Lehramtsstudium”. Bitte beachten Sie dort auch die Hinweise zu den Verbesserungen der Zulassungschancen.
Die oben genannte Bewerbungsfrist gilt auch für das Lehramtserweiterungsfach.
Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.
Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS – jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS (NCU), 4. FS (zulassungsfrei), 6. FS (zulassungsfrei) und 8. FS (zulassungsfrei)
Bewerbungsfrist (NCU): 02.05. – 15.07. für Wintersemester; 01.12. – 15.01. für Sommersemester
Bewerbungsfrist (zulassungsfrei): 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular, phoniatrisches Gutachten, Kombinationsmöglichkeiten der Lehramtsfächer
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.
Bewerbungsfristen für das Lehramtserweiterungsfach
Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS – jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS und 8. FS und – jeweils zulassungsfrei
Bewerbungsfrist (zulassungsfrei): 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular, phoniatrisches Gutachten, Kombinationsmöglichkeiten der Lehramtsfächer
Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.